City Hostel in nordkoreanischer Immobilie soll schließen

Das City Hostel auf dem Gelände der Botschaft Nordkoreas soll schließen, da es gegen UN-Sanktionen verstoße. Jetzt verhandelt das Gericht über eine Räumungsklage.

Berlin-Der Streit geht weiter – um das City Hostel, das sich in der Glinkastraße in Mitte auf dem Gelände der Botschaft Nordkoreas befindet. Weil die Vereinten Nationen gegen das asiatische Land Sanktionen verhängt haben, dürfte es nicht mehr weiter betrieben werden. Nordkorea steht unter Verdacht, mit Hilfe von Immobilien wie dem Gelände in Mitte Devisen für das Atomprogramm des Diktators Kim Jong Un zu beschaffen. Seit 2016 setzen sich die   Bundesregierung und das Land Berlin dafür ein, dass das City Hostel schließt. Die Versuche scheiterten bisher. Nun fordert ein Ehepaar aus den USA, es endlich dichtzumachen.

Das umstrittene Hostel auf dem Areal der Botschaft Nordkoreas in Mitte. 
Das umstrittene Hostel auf dem Areal der Botschaft Nordkoreas in Mitte.

Es sind Fred und Cindy Warmbier, die in der Botschaft über ihren   Sohn Otto Warmbier sprechen wollten. Er war 2016 in Nordkorea zu 15 Jahren Arbeitslager verurteilt worden, nachdem er ein Propagandaplakat gestohlen hatte. 2017 starb er – offenbar an den Folgen der Haft. Seine Eltern werden in der Botschaft nicht vorgelassen – aber sie erfahren von dem City Hostel auf dem Areal. Sie beklagen, dass der bestehende Hotelbetrieb gegen UN-Sanktionen verstoße. Im Gespräch mit NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung forderten sie daher die Schließung des Hostels. „Man muss das Regime verantwortlich machen, wo immer es Regeln bricht“, sagten sie.

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2017 wies ein Gericht die Forderungen zurück

Seit 2016 gelten die UN-Sanktionen, die weltweit untersagen,   von Nordkorea Immobilien zu pachten oder zu mieten. Sie gelten auch für das Teilgebäude der Botschaft in Berlin, das   seit 2008 von einer GmbH als Hostel betrieben wird. Angeblich erhielten die Nordkoreaner jährlich 38000 Euro als Pachtgebühr.

Die Bundesregierung versucht seit Jahren die Schließung des Hostels zu erzwingen – etwa mit einem Bußgeldbescheid gegen die Betreiber   wegen Verstoßes gegen die Sanktionen. 2017 wies ein Gericht jedoch die Forderungen zurück. Der Hostel-Betreiber hatte erklärt, die Pacht nicht mehr an die Botschaft zu zahlen, sondern auf ein Sperrkonto.

Nun soll auf Druck des Auswärtigen Amtes   die Botschaft dem Hostel-Betreiber den Pachtvertrag gekündigt und bereits im Februar 2018 eine Räumungsklage beim Landgericht eingereicht haben. Ein Sprecher will dies weder bestätigen noch dementieren. Denn die Klage konnte dem Betreiber nicht zugestellt werden, da die Nordkoreaner den nötigen Gerichtskostenvorschuss bisher nicht zahlten. Das Hostel blieb.

Jetzt könnte das Spiel auf Zeit   ein Ende haben, die Räumungsklage doch noch vor Gericht kommen. Nach Informationen der Berliner Zeitung habe die Botschaft nun den Vorschuss gezahlt. Im Januar 2020 soll   bereits vorm Verwaltungsgericht über eine Ordnungsverfügung gestritten werden, mit der der Bezirk Mitte 2018 den Hostel-Betrieb wegen Verstoßes gegen die Sanktionen beenden wollte. Der Betreiber klagte. Er halte die Gesetze ein, hieß es.