City-Maut, Parkgebühren und Car Sharing in Berlin: Diese Pläne für Berlins Stadtverkehr sorgen für Zündstoff

Berlin - Der Senat prüft, ob in Berlin eine City-Maut wie in London eingeführt werden sollte. Untersucht wird auch, ob die Parkgebühren nach der Fahrzeuglänge gestaffelt werden könnten – nach dem Motto: Für lange Autos wird’s teurer. Auf der Prüfliste steht zudem, ob mehr Parkplätze für das Car Sharing reserviert und weitere Straßenbahnstrecken gebaut werden sollten.

Normalerweise liest ja kaum jemand Broschüren zum Klimaschutz. Auch die Dokumentation zum „Stadtdialog Energie und Klimaschutz“, der am 26. Februar in Berlin stattfand, fristete ein Schattendasein – bis zu diesem Dienstag. Da wurde bekannt, dass die Publikation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Vorschläge enthält, die auf Autofahrer wie ein Horrorkatalog wirken können.

Vom Senat geladene Experten und Bürger haben auf 34 Seiten Maßnahmen zusammengetragen, mit denen der Kraftfahrzeugverkehr eingeschränkt werden könnte, damit nicht mehr so viel klimaschädliches Kohlendioxid entsteht.

Pech für Familien und Senioren

Zwar bemühte sich der Senat umgehend, das Ganze kleinzureden. „Es handelt sich um Ideen, bei denen wir noch prüfen müssen, ob es sich überhaupt um einen gangbaren Weg handelt“, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). „Zu welchen Ergebnissen die Prüfungen kommen, ist nicht absehbar.“ Darum könne jetzt auch noch nicht gesagt werden, ob und wann Ideen Wirklichkeit werden. Eine Staffelung von Parkgebühren wäre „technisch nicht umsetzbar“.

Proteste gibt es dennoch. „Das kann nicht ernst gemeint sein“, sagte Jörg Becker vom Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC). Das Argument, dass lange Autos mehr Kohlendioxid erzeugen als kurze, sei falsch. „Es gibt große neue Fahrzeuge, zum Beispiel Hybride, die viel weniger Schadstoffe ausstoßen als kleine alte Autos“, sagte Becker. Die soziale Komponente werde vernachlässigt: „Familien und Senioren sind oft auf größere Autos angewiesen.“

Hintergrund der Überlegungen ist das neue Energiewendegesetz (EWG), das der Senat gestern verabschiedete. Ziel ist es, Berlin bis 2050 zu einer Stadt umzubauen, die fast kein klimaschädliches CO2 mehr ausstößt. Dazu gehört neben den genannten Maßnahmen im Verkehr die energetische Verbesserung des Gebäudebestandes, in dem knapp die Hälfte der eingesetzten Energie für Heizung und andere Zwecke verbraucht wird.

Wenig verbindliche Vorschriften

Bei Gebäuden und bei der Nutzung von Fernwärme lägen die großen Potenziale für die Senkung des Energieverbrauchs, sagte Geisel. Das Gesetz selbst enthält wenige verbindliche Vorschriften für die Erreichung des Klimaziels, diese sollen erst Ende des Jahres im Berliner Energie- und Umweltschutzprogramm (BEK) stehen. Grundsätzlich soll der öffentliche Gebäudebestand als Vorbild dienen. Der Senat will Sanierungskonzepte für Behördenbauten erstellen, die bis 2030 eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 20 Prozent vorsehen.

Konkreteste Punkte des Gesetzentwurfs, der sich vor allem auf Koordinierung und „Monitoring“ der Klimaschutzmaßnahmen bezieht, sind das Verbot des Neuanschlusses von Elektroheizungen sowie die Verpflichtung für die Verwaltungen, bei Sanierungen ihrer Amtsgebäude zu prüfen, ob Solaranlagen auf die Dächer montiert werden können.

Würde eine neue Dachstatik aber zu „nicht unerheblichen Mehrkosten“ führen oder wäre der Betrieb der Solaranlage „innerhalb einer angemessenen Frist nicht wirtschaftlich“, gilt die Erneuerbare-Energien-Pflicht nicht.