Ohne Corona-Maske in Bus und Bahn: So war der Freedom Day in Berlin

Die Ansagen bei der BVG sind verstummt, nun werden die Aufkleber entfernt. Doch es gibt weiter Bereiche, in denen Mund und Nase bedeckt werden müssen.

Er hielt sich an die Maskenpflicht: ein Fahrgast in der Berliner U-Bahn. Ein Bild aus dem Jahr 2021.
Er hielt sich an die Maskenpflicht: ein Fahrgast in der Berliner U-Bahn. Ein Bild aus dem Jahr 2021.Carsten Koall/Berliner Zeitung

Seit diesem Donnerstag gilt sie nicht mehr – die Pflicht, im öffentlichen Verkehr Mund und Nase zu bedecken. Doch ein „Freedom Day“, wie ihn sich Gegner der Corona-Maßnahmen gewünscht haben, war dieser 1. Februar 2023 zumindest in Berlin nicht. Wer morgens während des Berufsverkehrs mit Bus und Bahn in der Stadt unterwegs war, sah weiterhin viele Fahrgäste, die FFP2-Masken trugen – nun freiwillig.

Ob in der Straßenbahn M10 zum Hauptbahnhof oder in der U6 Richtung Alt-Mariendorf: Was den Anteil der Maskenträger anbelangt, schien es am Donnerstag keine spürbare Veränderung zu geben. Nur etwas fiel auf: In den Wagen gab es keine Durchsagen mehr, die an die Pflicht erinnerten. Den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ist es offenbar gelungen, die digitalen Ansagen zu deaktivieren.

Im Laufe der Zeit hatte das landeseigene Unternehmen rund 20 verschiedene Texte zur Maskenpflicht produziert und in Fahrzeugen sowie U-Bahnhöfen eingespielt. Das gibt es nun nicht mehr, die Bitten sind punktgenau verstummt. „Die digitalen Ansagen und Lauftexte sollten seit heute abgeschaltet sein“, teilt die BVG mit.

Zwar könne es aus technischen Gründen bei Bussen und Straßenbahnen, die durchgängig im Nachtverkehr unterwegs und noch nicht wieder auf dem Betriebshof waren, noch vorübergehend zu Ansagen und Hinweisen auf den Monitoren kommen, hieß es am Donnerstagvormittag. Aber auch in diesen Fahrzeugen werde demnächst akustisch nichts mehr an die fast drei Jahre dauernde Pflicht erinnern, heißt es.

Maskenmuffeln drohte bei der BVG eine Vertragsstrafe von 50 Euro

Dagegen werden die mehr als 100.000 Aufkleber, die an den Bussen und Bahnen des größten deutschen Nahverkehrsunternehmens angebracht wurden, noch einige Zeit zu sehen sein. Die BVG habe damit begonnen, sie zu entfernen, sagt Sprecher Jannes Schwentu. „Dies wird jedoch wegen der großen Zahl etwas Zeit in Anspruch nehmen.“

Seit dem 27. April 2020 mussten Fahrgäste in Berlin im öffentlichen Verkehr Mund und Nase zu bedecken. Am 7. Juli 2020 legte die BVG fest, dass Maskenmuffel ab sofort mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro belegt werden dürfen. Damit war sie das erste Verkehrsunternehmen in Deutschland, das eine solche Sanktion ermöglichte. Vom 31. März 2021 an mussten FFP2-Masken getragen werden, andere Masken reichten nicht.

„Insgesamt wurden mehr als 30.000 Vertragsstrafen verhängt“, berichtet Jannes Schwentu. „BVG-Sicherheitskräfte ahndeten damit vorrangig das Verhalten von hartnäckigen ‚Maskenverweigerern‘, also Fahrgästen, die sich trotz Aufforderung der Pflicht widersetzten.“ Damit wird klar, dass nur Menschen, die es auf einen Streit ankommen ließen, mit einer Zahlungsaufforderung rechnen mussten. BVG-Fahrgäste haben immer wieder berichtet, dass die Kontrollkräfte Maskenmuffel zum Teil bewusst ignorierten und oft selbst keine Maske trugen.

250 Sicherheitskräfte hätten täglich im Rahmen ihrer Streifentätigkeit die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert, entgegnete die BVG. Hinzukamen ab Sommer 2022 sogenannte Schwerpunktkontrollen, bei denen Sicherheitskräfte und Fahrscheinkontrollpersonal der BVG gemeinsam agierten. „Diese Einsätze gab es seit Einführung nahezu täglich“, heißt es.

Tragequote zuletzt auf nur noch 60 Prozent gesunken

„Über weite Strecken haben die Fahrgäste im Berliner Nahverkehr die Corona-Regeln mehrheitlich akzeptiert und mitgetragen“, sagt Jannes Schwentu. „Über den größten Teil der Zeit lag die Maskenquote in Bussen und Bahnen im Tagesdurchschnitt aller Linien bei über 90 Prozent. Die BVG dankt ihren Fahrgästen für die große Solidarität und Geduld. In den letzten Wochen lag der Wert noch bei rund 60 Prozent.“

Wer regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs war, nahm zur Kenntnis, dass die Quote bei Berufspendlern höher war als zum Beispiel bei Jugendlichen. Stammfahrgäste auf dem Weg zur Arbeit waren offenbar eher von der Schutzwirkung der Maske überzeugt als Schüler oder Touristen. Tagsüber lag der Anteil der Maskenträger höher als spätabends. Wer nachts mit Maske U8 fuhr, konnte sich trotz voller Züge einsam fühlen.

Immer wieder entstand der Eindruck, dass die Tragequote in der S-Bahn etwas niedriger war als bei der BVG. Offizielle Zahlen gibt es dazu nicht. Doch es stimmt, dass es dort deutlich schwieriger war, Verletzungen der landesrechtlich angeordneten Maskentragepflicht zu ahnden.

Rechtliche Probleme behinderten Kontrollen in der S-Bahn

Dort gilt, dass DB Sicherheit das Hausrecht besitzt, während das Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks dafür zuständig ist, Sanktionen zu verhängen – in diesem Fall die vom Land Berlin vorgesehenen Bußgelder von 50 Euro. Da die S-Bahn über Bezirksgrenzen hinweg fährt, mussten die mitfahrenden Außendienstmitarbeiter die lokalen Zuständigkeiten genau beachten. Polizisten kamen nur zum Einsatz, wenn es zusätzlicher Eingriffsbefugnisse bedarf und Betroffene beispielsweise ihre Personalien nicht preisgeben wollen.

In Bayern gilt bereits seit dem 10. Dezember 2022 im öffentlichen Verkehr keine Maskenpflicht mehr. Inzwischen mussten die Münchener Verkehrsgesellschaft und andere Unternehmen im Freistaat bekannt geben, dass sie ihr Fahrtenangebot wegen hoher Krankenstände einschränken. Bei Twitter wurde das so kommentiert: „1 Monat nach Ende der Maskenpflicht im ÖPNV in Bayern sind so viele Fahrer krank, dass es zu enormen Störungen im Busverkehr gekommen ist. Viele Buslinien im Raum München sind nicht mehr zuverlässig.“

In Berlin kann die BVG keine Auskunft darüber geben, wie viele ihrer Beschäftigten in den vergangenen Monaten an Corona erkrankt sind. Schon seit längerem müssten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht mehr informieren, wenn sie Corona haben. 

In Arztpraxen und Altersheimen sind Masken weiterhin erforderlich

Nach dem Ende der Maskenpflicht, das auch für Züge und Busse des Fernverkehrs in Deutschland gilt, sind nur noch wenige Corona-Maßnahmen übrig geblieben. So gilt für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht, außerdem muss ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern. In Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.