Corona: Was jetzt in Berlin erlaubt ist und was noch nicht
Essen mit 1,5 Meter Abstand, Masken fürs Personal: Restaurants, Hotels und Freibäder dürfen wieder öffnen, Demos bald mit 100 Personen stattfinden. Der Senat hat am Donnerstag Lockerungen beschlossen, aber auch neue Pflichten. Ein Überblick.
Berlin-Restaurants, Hotels und sogar Freibäder dürfen wieder öffnen, Demonstrationen bald wieder mit 100 Personen stattfinden, Berliner aber müssen immer häufiger Maske tragen: Der Berliner Senat hat am Donnerstag viele Lockerungen der massiven Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) stellten sie am Donnerstagabend nach einer vierstündigen Sitzung des rot-rot-grünen Senats im Roten Rathaus vor. „Ich freue mich über diesen Schritt, hoffe aber auch, dass Berliner mit diesen Möglichkeiten, die jetzt eröffnet werden, verantwortlich umgehen“, sagte Pop. Die neue Verordnung tritt am Samstag, 9. Mai, in Kraft.

Sabine Gudath
Kontaktbeschränkungen: Zwei Haushalte ohne Obergrenze
Ab 9. Mai sollen laut Pop die Kontaktbeschränkungen für alle Berliner gelockert werden: Dann darf man sich nicht mehr nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer Person aus einem anderen Haushalt treffen, sondern zwei Haushalte können sich miteinander treffen, privat und in der Öffentlichkeit – weiterhin auf Abstand, aber ohne Personenobergrenze.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Für alle Berliner wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Mundschutz soll wie bisher im Öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel, und nun zusätzlich auch in Taxen, auf Bahnhöfen, in Flughäfen, Fahrschulautos, Fahrgemeinschaften mit mehreren Haushalten sowie in Betrieben der „körpernahen Dienstleistungen“ (zum Beispiel Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Tattoostudios) getragen werden. Auch Besucher sowie das Personal von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen in Zukunft Mundschutz anlegen.
Demonstrationen: Ab dem 25. Mai mit bis zu 100 Personen
Ab Samstag, dem 9. Mai, sind bereits Aufzüge mit Fahrzeugen – also Autos, Motorrädern oder Fahrrädern – mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Innensenator Geisel kündigte auf Twitter und in der Pressekonferenz des Senats am Donnerstagabend fälschlicherweise an, das sei schon ab 8. Mai der Fall. Das ist nicht korrekt, die neue Verordnung soll erst ab 9. Mai in Kraft treten.
Ab 18. Mai dürfen Versammlungen mit bis zu 50 Personen auch wieder in geschlossenen Räumen stattfinden, „sofern die räumlichen Bedingungen es zulassen“. Ab 25. Mai dürfen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen organisiert werden. Dann müssen sie auch nicht mehr „ortsfest“, also stehend stattfinden, sondern dürfen sich wieder fortbewegen, sagte Innensenator Andreas Geisel. „In jedem Fall ist die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln sowie der zulässigen Teilnehmendenzahl von der Versammlungsleitung sicherzustellen“, teilte die Senatskanzlei am Donnerstagabend mit.
Gastronomie: Mit Maskenpflicht und Abstand ab 15. Mai
Gastronomische Betriebe mit Speisenangebot dürfen ab dem 15. Mai wieder von 6 bis 22 Uhr öffnen. Für das Personal gilt dann Maskenpflicht. Sie müssen für den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen bestuhlten Tischen sorgen. Außerdem soll der Mindestabstand laut Wirtschaftssenatorin Ramona Pop sogar an einem Tisch gehalten werden – wenn an diesem Tisch Mitglieder zweier Haushalte sitzen. Dann müssten da „Tische dazwischengeschoben“ werden, so Pop. Buffets bleiben untersagt. Reine Schankwirtschaften, Rauchergaststätten und Shisha-Bars müssen ebenso wie Clubs weiterhin geschlossen bleiben. „Überall, wo Alkohol fließt, rücken Menschen sich auf die Pelle“, sagte Pop. Auch in Brandenburg öffnet die Gastronomie ab dem 15. Mai.
Der Senat empfiehlt Restaurants außerdem „dringend“ Reservierungssysteme oder andere Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten einzurichten. Wenn irgendwo ein Anstieg der Infektionen verzeichnet werde, sei es wichtig, die Kontakte sehr zügig nachverfolgen zu können, sagte Wirtschaftssenatorin Pop. „Diese Daten sollen für vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet werden.“
Hotels, Jugendherbergen, Hostels: Touristen wieder ab 25. Mai
Ab dem 25. Mai sind in Berliner Hotels auch wieder touristische Übernachtungen möglich. Zurzeit dürfen sie nur Geschäftskunden aufnehmen. Die Regeln für Hotels gelten analog zu denen für Restaurants, es darf auch hier kein Frühstücksbuffet geben, die Abstände sind einzuhalten. Spa- und Saunabereiche müssen geschlossen bleiben.
Auch Stadtrundfahrten und –Führungen im Freien dürfen ab 25. Mai unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygieneregeln wieder angeboten werden.
Einzelhandel – Eine Person pro 20 Quadratmeter
„Gewerben mit Publikumsverkehr“ verordnet der Berliner Senat einen Richtwert von maximal einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterschreitet der Geschäftsraum die Größe von 20 Quadratmetern, darf maximal eine Person eingelassen werden.
Kosmetik-, Tattoo- und Massagestudios: mit Masken ab dem 9. Mai
Die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ dürfen ab dem 9. Mai wieder öffnen. Dazu zählen Sonnenstudios und Solarien, Kosmetik-, Tattoo- und Massagestudios. Auch hier gilt dann aber eine Maskenpflicht für Kunden wie Personal – analog zu den Friseuren, die ihren Betrieb bereits wieder aufnehmen durften.
Fahrschulen: Mit Mundschutz wieder voller Betrieb möglich
Auch Fahrschulen dürfen ihren Betrieb wieder komplett aufnehmen – wenn Fahrlehrer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Kinderbetreuung: Kitas für alle, aber nur halbtags
Bis zum Sommer soll die Betreuung in Kindertagesstätten schrittweise auf alle Kinder ausgeweitet werden – die Betreuungszeit allerdings wird für alle auf maximal vier Stunden pro Tag reduziert. Ab nächsten Donnerstag, 14. Mai, sollen zunächst die Kinder am Übergang zur Grundschule und deren Geschwister wieder in die Kita gehen können, teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Donnerstagabend mit. Als nächste Schritte seien vorgesehen, das jeweils altersmäßig absteigend weitere Jahrgänge hinzukommen, plus die jeweiligen Geschwisterkinder.
Private Kinderbetreuung: Keine Obergrenze mehr
Bisher galt hier eine Obergrenze von fünf Kindern, jetzt dürfen sich drei Haushalte gegenseitig helfen – ohne Obergrenze bei der Gruppengröße, kündigte Pop an.
Hochschulen: Weiterhin keine Präsenzveranstaltungen
Hochschulen können für den Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen wieder öffnen und auch Verwaltungstätigkeiten wieder zulassen. Für die Präsenzlehre und für den Publikumsverkehr sollen die Hochschulen weiterhin geschlossen bleiben.
Sport: Ab dem 15. Mai wieder mit acht Personen im Freien
Zurzeit ist nur Individualsport erlaubt, das soll sich ab 15. Mai sukzessive ändern: Dann wird erst das Sportmachen mit bis zu acht Personen auf Abstand im Freien erlaubt. Die jeweiligen Sportfachverbände müssen dazu Nutzungs- und Hygienekonzepte entwickeln. „Ende Mai, Anfang Juni“, je nach Infektionsgeschehen, werde das eventuell dann auch für den Innenbereich zugelassen, so Geisel.
Ab dem 25. Mai soll der Wettkampfbetrieb im kontaktfreien Sport – zum Beispiel Tennis und Leichtathletik - wieder möglich sein. „Geisterspiele“ in der Bundesliga lässt der Senat wieder zu, darin folgt er dem Beschluss von Bund und Ländern von Mittwoch. Hertha BSC und der 1. FC Union dürfen den Spielbetrieb also wieder aufnehmen, sie sind aber aufgefordert, Hygienevorgaben „diszipliniert umzusetzen“. Innensenator Geisel sagte: „Ich setze bei aller Freude über die Lockerung auf das Verantwortungsbewusstsein der Vereine.“ Fitnessstudios müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Schwimmbäder: Ab dem 25. Mai, mit Abstand zwischen den Handtüchern
Strand- und Freibäder dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen. Auch dort muss – auch zwischen den Handtüchern auf der Liegewiese – ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, sagte Geisel. Bevor die Bäder öffnen dürfen, müssen sie ein Nutzungs- und Hygienekonzept erarbeiten, dass mit Behörden und Gesundheitsamt abgestimmt werden müsse, so Geisel.
Pflegeheime: Besuche weiterhin möglich
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnformen für Menschen mit Behinderungen dürfen wie bisher Besuch von einer Person pro Tag empfangen – Einschränkungen zur Dauer des Besuchs und zum Alter der Besucher werden gestrichen. In allen drei Einrichtungsformen gilt nun, wie in Krankenhäusern und Arztpraxen, Mund-Schutz-Pflicht für Besucher und Personal.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Die Beschäftigung und Betreuung von Leistungsberechtigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen soll unter Einhaltung der Hygieneregeln ab dem 18. Mai gestattet werden - allerdings nur unter einigen Voraussetzungen: Die Menschen mit Behinderung müssen einer Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung zugestimmt haben, mit dem Betriebsarzt muss ein Infektionsschutzkonzept abgestimmt werden und die Zahl der gleichzeitig genutzten Arbeits- und Betreuungsplätze muss auf 35 Prozent der am 17. März 2020 in der Werkstatt vorhandenen Plätze beschränkt werden.