Verhungert und in der Kühltruhe versteckt: Niemand vermisste den kleinen Dennis
Vor rund 20 Jahren verhungerte ein sechsjähriger Junge in Cottbus. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen – auch wegen eines unglaublichen Behördenversagens.

Die Kühltruhe ist nicht größer als eine Waschmaschine. 52 mal 52 Zentimeter breit und 86 Zentimeter hoch. Bunte Teletubbie-Aufkleber haften an einer Seite des italienischen Fabrikats. An einem Tag Mitte November 2005 steht die Truhe im größten, vollbesetzten Saal des Cottbuser Landgerichts. Staatsanwalt Tobias Pinder zieht sich weiße Gummihandschuhe über, tritt an die Truhe heran, hebt den Deckel. Und weicht zurück. Sofort macht sich ein stechender Verwesungsgeruch im Raum breit. Die Protokollantin springt auf und reißt die Fenster auf. Die Zuhörer verlassen fast fluchtartig den Saal. Auch das Gericht zieht sich zurück. Es wird eine lange Pause an diesem dritten Verhandlungstag.
Später, als die Truhe wieder geschlossen, die Luft zu atmen und jeder Stuhl besetzt ist, fragt sich so mancher im Saal: Wie soll in dieses Kühlgerät ein sechsjähriger Junge hineinpassen? Die Truhe wird zum Symbol des Martyriums, das der kleine Dennis aus Cottbus durchgemacht haben muss. Die Eltern des Jungen, Angelika und Falk B., sitzen nur wenige Meter neben der Truhe. Sie sind angeklagt, ihren Sohn verhungert haben zu lassen.
Der Fall des Jungen, der vor etwas mehr als 20 Jahren starb, hat über Brandenburgs Landesgrenzen hinaus für Entsetzen gesorgt und die Frage aufgeworfen: Wie nur können Eltern ihrem Kind so etwas antun? Warum schritt niemand ein? Dennis ist hinter verschlossenen Türen und vor den Augen seiner Eltern abgemagert und schließlich verhungert.
Niemand vermisste den Jungen. Weder seine vielen Geschwister, die mit im Haushalt lebten, noch das Sozialamt oder das Jugendamt, dessen Mitarbeiter seit 1993 regelmäßig bei der Familie von Dennis zu Hause gewesen sein sollen. Zweieinhalb Jahre lang steckte die Leiche von Dennis in der kleinen Tiefkühltruhe, die sich in der Küche der elterlichen Wohnung im Cottbuser Neubaugebiet Sandow befand. Verziert mit einem Deckchen, auf dem die Kaffeemaschine stand.
Angelika B. bringt von 1981 bis 1999 insgesamt elf Kinder zur Welt, von denen sie drei zur Adoption freigibt. Als Dennis im Januar 1995 geboren wird, ist er das siebte Kind. Die seit Jahren arbeitslosen Eltern leben von Kindergeld und von Hartz IV. Sechs Monate nach der Geburt des Jungen springt oder stürzt seine Mutter betrunken aus dem Fenster im dritten Geschoss und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Da lebt Dennis bereits in einem Heim. Er wird als sehr lebhaftes, manchmal auch aggressives Kind beschrieben.
Nach eineinhalb Jahren bekommen Angelika und Falk B. das Sorgerecht für ihren Sohn und auch die anderen Kinder wieder. Im Dezember 1996 kehrt der fast zweijährige Dennis zu seinen Eltern zurück. Rund zehn Kilogramm bringt er auf die Waage. Normal für ein Kind in seinem Alter. Dennis lebt seit einem Jahr wieder zu Hause, als ihn seine Eltern aus der Kita nehmen. Die Ermittlungen ergeben, dass der Junge spätestens ab dem dritten oder vierten Lebensjahr regelrecht abmagerte.
Seine Mutter Angelika B. wird später im Prozess erklären, dass Dennis ein trotziges, bockiges Kind gewesen sei. Der Junge habe manchmal nicht essen wollen. Sein Vater Falk B., der daheim nichts zu sagen hat, wird erzählen, dass er die Entwicklung seines Jungen wahrgenommen, ihm das Kind auch leid getan habe. Er sei aber still geblieben. Wegen seiner Frau. „Ich wollte kein Theater.“
Als Dennis fünf Jahre alt ist, wiegt er allenfalls noch sieben Kilogramm, ist nur noch Haut und Knochen. Es darf nicht mehr die Wohnung verlassen, damit niemand sieht, wie schlecht es ihm geht. Wenn in der Familie mal wieder mit viel Alkohol gefeiert wird, versteckt Angelika B. ihren Sohn. Auf einem Video, aufgenommen zu ihrem 40. Geburtstag, ist das Kind nur einmal ganz kurz zu sehen: ein spindeldürrer Junge mit einem übergroßen Kopf.

Während die Eltern anderer Kinder in diesem Alter ständig größere Sachen kaufen müssen, näht Angelika B. die Hose ihres mittlerweile sechs Jahre alten Jungen zweimal enger – um zehn bis 15 Zentimeter. Sein Vater geht immer wieder zum Sozialamt, um kleinere Kleidung für Dennis zu besorgen. Er sieht, dass es dem Kind schlecht geht, schlägt vor, mit ihm zum Arzt zu gehen. Aber Angelika B. wehrt ab. Mit Dennis sei alles in Ordnung, sagt sie. Falk B. drängt daraufhin nicht weiter auf einen Arztbesuch. Später gibt Angelika B. zu Protokoll, sie habe Angst gehabt, dass sie ein Arzt wegen des Zustandes des Jungen zur Rede stellen und ihr das Jugendamt die Kinder wegnehmen würde.
Nachts wird Dennis mit einem Bademantelgürtel an sein Bett gefesselt, zudem verriegeln seine Eltern die Zimmertür. Durch den Nahrungsmangel ist das Kind unruhig. Seine Mutter gibt an, es habe sie gestört, wenn ihr Sohn nachts durch die Wohnung gelaufen sei.
Irgendwann kann Dennis nicht mehr laufen. Seine Knie sind dicker als die Oberschenkel. Auch zum Sitzen ist der Junge zu schwach. All das ergeben die späteren Ermittlungen.
Im Frühjahr 2001 werden die Eltern aufgefordert, das Kind in der Schule anzumelden. Angelika und Falk B. reagieren nicht. Eine Sozialarbeiterin der Schule lässt sich an der Tür abwimmeln. Die Schulleitung meldet den Fall dem staatlichen Schulamt. Nichts geschieht. Somit bleibt auch die schulärztliche Untersuchung aus, die den Jungen hätte retten können.
Erst 2002 wird Dennis zusammen mit seinem ein Jahr jüngeren Bruder in der Schule angemeldet. Der Bruder erscheint. Dennis nicht. Gefragt, wo der Junge bleibe, erklärt die Mutter, Dennis habe Diabetes und liege in einer Berliner Klinik. Ein Attest muss sie niemals vorweisen.
„Wir haben der Mutti immer geglaubt, dass Dennis krank ist“, wird die Schulleiterin im Prozess um den Tod des Jungen aussagen. Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes wird bekunden, dass sie bei den Hausbesuchen bei Familie B. nicht bemerkt habe, dass ein Kind fehlt. „Da waren so viele Kinder, die habe ich nicht gezählt“, erzählt sie den Richtern. Den Haushalt fand sie immer sauber vor. Sie sagt, wenn die Mutter Probleme signalisiert hätte, hätte man ihr geholfen.
Dennis ist tot, doch er wird als krank im Klassenbuch geführt
Dennis wird als krank im Klassenbuch geführt. Dabei ist der Junge längst tot. Angelika B. berichtet vor Gericht, ihr Sohn sei am 20. Dezember 2001 gestorben. An jenem Tag seien vier ihrer Kinder auf dem Weihnachtsmarkt gewesen. Dennis habe nicht mitgehen können, da er fiebrig gewesen sei. Nachmittags habe ihr Sohn angefangen zu zittern, sagt die Kindesmutter. Dann hörte der Junge, der gerade noch fünf Kilogramm wiegt, auf zu atmen.
Bevor die anderen Kinder vom Weihnachtsmarkt zurückkommen, versteckt Angelika B. die Leiche ihres Sohnes im Bettkasten. Zwei Tage lang. Dann legt sie ihr totes Kind in die ungenutzte Kühltruhe in der Küche. Auch ihrem Mann gegenüber erklärt sie, dass Dennis in ein Krankenhaus eingeliefert worden sei. Falk B. fragt nicht weiter nach. Angeblich hatte er kein Geld, um seinen Sohn besuchen zu können.
Die Eltern kassieren weiter Kindergeld für Dennis. Dem Sozialamt teilt der Vater im Jahr 2003 mit, dass sich sein Sohn noch immer im Krankenhaus befinde. Niemandem fällt dort auf, dass es keine Unterlagen über einen Klinikaufenthalt gibt: kein Attest, keine Rechnungen. Da die Eltern seit Jahren von staatlicher Unterstützung leben, hätte das Sozialamt Arztrechnungen bezahlen müssen. In der Schule führt man den Jungen weiterhin als krank. Im Mai 2004 wird wegen des langen Aufenthalts im Krankenhaus sogar die Umschulung des Kindes in eine Förderschule vorbereitet. Zwei Lehrer besuchen die Eltern, sie höre, dass Dennis noch immer im Krankenhaus sei.
Erst im Juni 2004 wird eine Mitarbeiterin des Sozialamtes misstrauisch. Sie bemerkt, dass es keinen Nachweis zum Klinikaufenthalt des Jungen gibt, und informiert das Jugendamt. Die Behörde schaltet die Polizei ein.
Vier Tage später stehen die Beamten mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür von Angelika und Falk B. In der Küche fällt ihnen eine Gefriertruhe auf, deren Stecker gezogen ist. Zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Jungen entdeckt ein Polizist in dem luftdicht schließenden Kühlgerät einen blauen Müllsack. Darin stecken die in ein Bettlaken gehüllten sterblichen Überreste von Dennis.
Angelika und Falk B. werden festgenommen, Haftbefehl ergeht. Doch schon nach wenigen Tagen sind die Eltern von Dennis wieder auf freiem Fuß – gegen Auflagen. Es bestehe keine Verdunklungs- und auch keine Fluchtgefahr, teilt das Amtsgericht mit. Die noch im Haushalt lebenden Kinder der Eheleute kommen in die Obhut des Jugendamtes.
Im November 2005, also fast vier Jahre nach dem Tod des Sechsjährigen, beginnt in Cottbus der Prozess gegen Angelika und Falk B., 44 und 38 Jahre alt, in dem der Staatsanwalt die Kühltruhe präsentiert. Nach einem Vierteljahr werden Dennis' Eltern zur Höchststrafe verurteilt – zu lebenslanger Haft wegen Mordes.
Doch ein Jahr später hebt der Bundesgerichtshof auf Revision der Angeklagten hin das Urteil auf, mildert den Schuldspruch auf Totschlag ab – weil das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht bewiesen werden konnte. Begründung: Dennis habe am Ende seines Lebens keine Schmerzen mehr verspürt, da er aufgrund seiner jahrelangen Unterernährung keine Hungergefühle mehr gehabt habe. Zudem hätten die Eltern ihrem Kind nie Nahrung verweigert, sondern lediglich in Kauf genommen, dass Dennis nichts mehr zu sich nimmt.
In einem zweiten Prozess vor einer anderen Cottbuser Strafkammer erklärt der Richter in seiner Urteilsbegründung, es falle ihm schwer, Worte zu finden. So unfassbar sei, was geschehen ist. Er verurteilt Angelika und Falk B. Ende August 2007 wegen Totschlags zu 13 und elf Jahren Gefängnis. Die Strafe wird rechtskräftig.
2015 wird der Vater des Jungen aus der Strafhaft entlassen – er hat zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Im Dezember 2018 kommt auch Angelika B. wieder frei. In ihrer letzten Erklärung vor der Verurteilung hatte sie eingeräumt, dass sie mit Dennis hätte zum Arzt gehen müssen. Der Junge habe nicht gegessen, und sie habe gehofft, dass sich sein Zustand von allein bessern werde. Nie aber habe sie daran gedacht, dass ihr Sohn sterben könnte. Sie sei mit ihren Kindern im Haus völlig überfordert gewesen. Dann sagte sie: „Ich habe als Mutter versagt.“