Die Vergewaltigung und der Mord an einer 15 Jahre alten Schülerin an der Rummelsburger Bucht im August 2020 wird ab kommenden Dienstag am Landgericht Berlin neu verhandelt. Dabei geht es um die Schuldfähigkeit des 43-jährigen Bekim H. Der Bundesgerichtshof hatte im November vergangenen Jahres das Urteil teilweise aufgehoben. Nun muss über die Schuldfähigkeit des Angeklagten neu entschieden werden.
Die Gymnasiastin war in der Nacht zum 5. August 2020 von der Geburtstagsparty einer Freundin gekommen. Sie hatte bei der Feier etwas getrunken und wollte nach Hause. Am Bahnhof Ostkreuz kam es kurz vor zwei Uhr zu der verhängnisvollen Begegnung mit Bekim H. Zunächst folgte die Schülerin dem Mann freiwillig. Später wurde er gewalttätig. Auf einem Brachgelände an der Rummelsburger Bucht zog er die Jugendliche in ein Gebüsch, vergewaltigte und erwürgte sie.
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Bekim H. wurde für die Tat am 30. März vergangenen Jahres von einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte legte gegen die Entscheidung Revision ein. Teilweise mit Erfolg.
Der Bundesgerichtshof beanstandete in seinem Beschluss, dass der Angeklagte bei seiner Verurteilung als voll schuldfähig angesehen worden sei. Er verwies darauf, dass Bekim H. bereits zwischen 2001 und 2014 wegen Vergewaltigung im Maßregelvollzug, einer Klinik für psychisch kranke Straftäter, untergebracht war. Das Gutachten einer Sachverständigen bescheinigte ihm eine hirnorganische Persönlichkeitsstörung mit Impulskontrollstörungen. Zum Tatzeitpunkt hatte Bekim H. zudem unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden.
Die Feststellungen zum Tathergang beanstandeten die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs dagegen nicht. Sie verwiesen das Verfahren an eine andere Kammer des Berliner Landgerichts zurück. Diese muss nun auch prüfen, ob der Angeklagte gegebenenfalls im Maßregelvollvollzug untergebracht werden muss.
Für den Prozess vor der 29. Großen Strafkammer sind bisher 14 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte demnach Ende September gesprochen werden.