Berlin-Werfen wir mal einen Blick auf den Erfolg der im vergangenen Herbst erhöhten Verwarn- und Bußgelder für weggeworfene Zigaretten und nicht entfernte Hundehaufen. Die achtlos entsorgten Kippen kosten seit Oktober bis zu 120 Euro, der zurückgelassene Kot bis zu 300 Euro, wobei die Bedeutung der Präpositionen „bis zu“ nebulös ist: Wieso soll der eine Haufen mehr Bußgeld wert sein als ein anderer? Geht es nach Größe oder Konsistenz? Und wer entscheidet das vor Ort?

Egal, die Bezirksämter haben nach Eintreten der neuen Bußgeldsätze sowieso abgewunken, die Täter müssten bekannt und das Vergehen nachweisbar sein. Also konzentrieren sich die Ordnungsämter lieber auf Parkscheinsünder. Da sind die Täter klar identifizierbar und – ganz wichtig! – man erspart sich die lästige direkte Konfrontation. Ohne Ordnungswidrigkeiten gegeneinander aufzuwiegen: Was stört in der Praxis mehr – ein nicht gelöster Parkschein oder ein Hundehaufen vor der Haustür?
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Zigarettenstummel im Bußgeldwert von 20.000 Euro
Die Antwort sollte auch den Bezirksämtern leicht fallen. Parkscheinvergehen schlagen je nach Parkdauer mit 10 bis 30 Euro zu Buche. Peanuts im Vergleich zu Zigaretten und Hundehaufen. Konservativ geschätzt, lagen heute Morgen auf dem Weg zum Bäcker Zigarettenstummel im Bußgeldwert von 20.000 Euro auf dem Boden. Das Geld liegt förmlich auf der Straße. Es nicht einzusammeln ist ähnlich sträflich, wie die Kippen wegzuwerfen. Was Menschen halt machen, wenn sie wissen, dass eine Drohung (120 Euro!!) sowieso verpufft.
Manche Mitmenschen drücken ihre Kippen tatsächlich aus und entsorgen sie im nächsten Mülleimer, was sie wahrscheinlich schon vor den erhöhten Verwarngelder getan haben. Der Mehrzahl ist das aber wohl zu umständlich, auch jenen, die sich sonst durchaus pro Klima- und Umweltschutz äußern. Vielleicht ist ihnen der nächste Mülleimer zwei Straßenecken weiter zu weit entfernt. Was können sie dafür, dass die öffentliche Hand nicht genau dort, wo sie den letzten Zug aus ihrer Zigarette saugen, einen Mülleimer aufgehängt hat?
Dieser Logik folgend, könnte doch die Reinigung eines durch Hundekot kontaminierten Schuhs künftig dem jeweiligen Bezirksamt in Rechnung gestellt werden. Wer nicht auf sein Geld warten will, kann den betroffenen Schuh aber auch luftdicht verpackt ins Amt schicken.