Heute stehen Kalbitz und die AfD vor einem Berliner Gericht einander gegenüber
Andreas Kalbitz war einer der Stars dieser Rechtsaußen-Partei. Doch wegen Verbindungen in die Neonazi-Szene flog er aus der Partei. Seither klagt er dagegen.

Berlin-Nun wird die AfD wieder in die Schlagzeilen kommen: Und dafür sorgt ein Prozess am Landgericht in Berlin-Mitte. Am Freitag wird im Saal 0208 eine Sache verhandelt, die große Relevanz für die rechtsradikale Partei hat: Es geht um die Klage des früheren AfD-Mitglieds Andreas Kalbitz gegen seinen Parteiausschluss. Der Parteivorstand hatte Kalbitz im Mai 2020 rausgeworfen, seither wandert der Rechtsstreit durch die Instanzen.
Dem heute 49-Jährigen wird vom Verfassungsschutz vorgeworfen, dass er 1993 als 20-Jähriger nicht nur in einem Sommerlager der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ war, sondern auch Mitglied dieser Gruppe, die 2009 als Neonazi-Organisation verboten wurde. Diese Mitgliedschaft hätte Kalbitz beim Eintritt in die AfD der Partei melden müssen. Er soll es aber nicht getan haben, denn dann wäre er nicht Mitglied der AfD geworden.
Kalbitz will auf keinen Fall aufgeben
Kalbitz sagte der Berliner Zeitung am Donnerstag: „Natürlich hoffe ich auf eine positive Entscheidung des Gerichts.“ Er selbst werde wohl nicht im Gerichtssaal anwesend sein und er geht auch davon aus, dass die AfD keinen hochrangigen Vertreter entsenden wird, sondern dass nur die Anwälte für beide Seiten sprechen.

Kalbitz war nicht irgendein Parteimitglied, sondern eines der prominentesten und umstrittensten – wegen seiner früheren Beziehungen in rechtsextremistische Kreise. Auch in seiner Zeit in der AfD stand der gebürtige Münchener am rechten äußeren Rand der Partei und wird seit Februar 2020 vom Verfassungsschutz beobachtet. Lange Jahre bildete er mit dem Thüringer Landeschef Björn Höcke das Führungsduo im parteiinternen „Flügel“, einer völkisch-nationalistischen Gruppierung.
Im März 2020 stufte der Verfassungsschutz den „Flügel“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ein. Der „Flügel“, der gerade im Osten und im Südwesten der Bundesrepublik die AfD klar dominiert, hat sich auf Druck der Parteispitze formell selbst für aufgelöst erklärt. So wollte die Partei verhindern, dass die gesamte AfD überwacht wird.

Kalbitz war auch lange Jahre in Brandenburg nicht nur Fraktionschef im Landtag, sondern auch Parteichef. Er war das Gesicht und die Stimme der AfD. Doch der damalige Bundeschef Jörg Meuthen setzte im Bundesvorstand seinen Rauswurf durch. Kalbitz sagte der Berliner Zeitung, dass für ihn der Ausgang des Verfahrens am Freitag völlig offen sei. Er betont allerdings: „Unbenommen des Ausgangs dieses Verfahrens werde ich weiterhin unbeirrt die Wiedererlangung der vollen Mitgliedschaft in der AfD anstreben.“
Damit ist klar: Selbst wenn das Gericht urteilen sollte, dass die AfD Kalbitz ausschließen durfte, wird er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sollte hingegen Kalbitz gewinnen, wird die Partei sicher in die nächste Instanz gehen.