Berlin-Mitte-Der Dauerstreit um das City Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft geht vor Gericht. Der Betreiber verklagte den Bezirk Mitte, weil dieser die Nutzung des Gebäudes an der Glinkastraße als Billig-Herberge für Touristen verboten hat. In der Verhandlung am Dienstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht geht es dabei auch um die Atomraketen von Nordkoreas Diktator Kim Jong-un.

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Denn Grund des Streites sind UN-Sanktionen, die seit 2016 weltweit untersagen, von Nordkorea Immobilien zu pachten oder zu mieten. Das asiatische Land steht unter Verdacht, sich aus solchen Geschäften Devisen für das Atomraketenprogramm des Diktators Kim Jong-un zu beschaffen.
Nordkoreanische Botschaft soll 380.000 Euro Pacht pro Jahr kassieren
Die Sanktionen, zu der es eine entsprechende EU-Verordnung gibt, gelten auch für das Teilgebäude der Botschaft in Berlin, das seit 2007 von einer GmbH als Hostel betrieben wird. Für den Plattenbau mit 435 Zimmern soll die Botschaft angeblich eine jährliche Pacht von 380.000 Euro bekommen.
Der Bezirk Mitte will dieses Geschäft unterbinden. Mit Berufung auf die EU-Verordnung von 2017 „über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea“ hat es den Hostel-Betreibern die Nutzung des Botschaftsgebäudes untersagt. Das Bezirksamt erließ 2018 eine entsprechende Ordnungsverfügung, mit der der Hostel-Betrieb wegen Verstoßes gegen die UN-Sanktionen beendet werden soll.
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Der Betreiber klagte gegen den Bezirk. „Die Klägerin meint, sie habe seit April 2017 keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geleistet“, sagt ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes. Demnach habe der Anwalt des Hostels-Betreibers erklärt, dass die EU-Verordnung nicht die „bloße Nutzung der Immobilie umfassen“ würde. Außerdem sei der Bezirk in dieser Angelegenheit auch nicht zuständig, sondern die Bundesrepublik Deutschland.