Der Oberkritiker darf nichts sagen

Der Streit um die Versetzung von zwei Staatsanwälten wegen des Verdachts auf Befangenheit erreicht das Parlament. Doch der Chef der Vereinigung der Berliner Staatsanwälte darf nicht aussagen.

Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin.
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin.dpa/Christophe Gateau

Berlin-Zwei Wochen nach der Umsetzung zweier Ermittler im Verfahren um die rechtsextreme Anschlagserie in Neukölln wegen möglicher Befangenheit hat sich jetzt erstmals das Parlament mit den Vorgängen beschäftigen können. Am Mittwochnachmittag befasste sich der Rechtsausschuss mit dem Thema. Dabei ging es auch um die Vermutung politischer Einflussnahme durch die Generalstaatsanwaltschaft.

Wie berichtet, hat Generalstaatsanwältin Margarete Koppers das Ermittlungsverfahren an sich gezogen und zwei Staatsanwälte versetzt. Hintergrund ist die Behauptung des Hauptverdächtigen in der Anschlagserie, dem Rechtsextremisten Tilo P., der Leiter der Abteilung Staatsschutzdelikte sei selbst rechtsextrem und werde deshalb nichts gegen ihn unternehmen. Eine Anwältin eines Opfers, dem das Auto angezündet wurde, machte Koppers auf den Aktenvermerk aufmerksam. Diese zog den Fall an sich und versetzte den Abteilungsleiter. Genauso verfuhr sie mit einem weiteren Staatsanwalt, der von der Behauptung wusste, diese aber verschwieg. Es dürfe nicht einmal der Anschein der Befangenheit entstehen. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begrüßte die Umsetzung.

In der Anklagebehörde gibt es Unverständnis für die Umsetzung der Ermittler „von oben“. Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, hält den Vorwurf der Befangenheit für „nicht haltbar“. Niemand könne sich vorstellen, dass die beiden Beamten befangen sein, sagte Knispel dem RBB. Koppers’ Vorgehen habe das Ansehen der Staatsanwaltschaft und Justiz nachhaltig erschüttert. Auch innerhalb der Behörde gibt es Kritik an der Generalstaatsanwältin. Deren Eingreifen sei unnötig und verrate ein grundsätzliches Misstrauen. 

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Vor dem Ausschuss kam Koppers-Kritiker Knispel am Mittwoch nicht zu Wort. CDU und FDP wollten ihn hören, die rot-rot-grüne Mehrheit lehnte dies ab. Dagegen erklärte sich Generalstaatsanwältin Koppers. Knispel soll nun erst bei der nächsten Sitzung in 14 Tagen Frage und Antwort stehen dürfen. Der CDU-Rechtspolitiker Sven Rissmann sprach von einer „katastrophalen Informationspolitik“ des Senats.