Doppelmord von Marzahn: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt
34-jähriger Familienvater erhält am Landgericht Berlin Höchststrafe. Er hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.

Es ist die höchstmögliche Strafe: Ali H. ist am Montag vom Landgericht Berlin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem bejahte die Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld. Damit kann der 34-Jährige nach 15 Jahren Haft nicht auf Bewährung entlassen werden. Die Kammer sprach den Automechaniker am 55. Verhandlungstag des Mordes an der 38-jährigen Homa und deren neun Jahre alter Tochter Tajala schuldig.
Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidiger hatten für ihren Mandanten einen Freispruch gefordert, sie hatten in ihren Plädoyers davon gesprochen, dass ein Unschuldiger auf der Anklagebank sitzen würde. Mit dem Urteil geht der Prozess nach 18 Monaten zu Ende.
Am 29. Februar 2020 war Ahmad Z. nach der Arbeit auf einem Markt in Schöneberg nach Hause gekommen. Er musste einen Schlüsseldienst zum Öffnen der Wohnungstür rufen, weil ein abgebrochener Schlüssel von innen im Schloss steckte. In der Wohnung fand er die Leichen seiner Frau und seiner Tochter.
Homa Z. war mit 37 Messerstichen getötet worden. Sie lag unter Kleidungsstücken und Matratzen, auf denen eine Art Gebetskette gelegt worden war. Die Leiche seiner Tochter steckte kopfüber in der Toilettenschüssel. Das Mädchen war mit einem Schal gedrosselt und mit einem Schnitt in den Hal ermordet worden.
Die Wohnung in der achten Etage eines Elfgeschossers war verwüstet: Schränke waren umgekippt, der Fernseher lag auf dem Boden. Der Täter hatte den Inhalt eines Feuerlöschers, blaues Pulver, in der Wohnung versprüht, um Spuren zu verwischen.
Ali H., ein Landsmann der Familie Z. aus Afghanistan und Nachbar, hatte die Tat stets bestritten. Dem Vater von drei Kindern fehlte für jenen Sonnabend für etwa 45 Minuten ein Alibi. Die Fahnder waren auf den Mann gekommen, weil DNA-Spuren von ihm an Tajalas Socken, ihrer Leggins und an einem Finger ihrer Mutter gefunden worden waren. Zudem brauchte er offenbar Geld für seine Spielleidenschaft. Die Familie Z. galt als besser situiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.