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Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag muss an 20 Anleger rund zwei Millionen Euro Schadensersatz nebst Zinsen zahlen. Das hat das Berliner Kammergericht in zwei jetzt bekannt gewordenen Urteilen entschieden. Sie sind noch nicht rechtskräftig. Die Anleger hatten 1994 und 1996 in zwei Fonds Geld in den sozialen Wohnungsbau investiert – jeweils eine Summe zwischen rund 40.000 und 107.000 Euro.
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