
Berlin - Die Einkaufszentren in Berlin können am Mittwoch voraussichtlich wieder öffnen. Nachdem bereits das Land Brandenburg eine entsprechende Regelung beschlossen hat, wird eine Wiederaufnahme des Betriebs auch in Berlin erwartet.
Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte am Freitag, dass seine Landesregierung die eigenen Beschlüsse mit Berlin abgestimmt habe. Er rechne damit, dass der Berliner Senat eine vergleichbare Regelung treffen werde.
Die rot-rot-grüne Koalition in der Hauptstadt will am Dienstag über eine Lockerung der „Verordnungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie“ beraten. Berlin ist das einzige Bundesland, dass noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Dies soll nun in der kommenden Senatssitzung am Dienstag nachgeholt werden.
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Dass die Wiedereröffnung der Einkaufszentren bereits am Mittwoch erfolgen kann, ist aus Sicht des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg nahezu sicher. „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Berliner Senat dem Beispiel Brandenburgs folgen wird“, sagte Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen der Berliner Morgenpost.
Das Land Brandenburg hatte rund vier Wochen nach der Anordnung der weitreichenden Einschränkungen in der Corona-Krise erste Lockerungen beschlossen und die Abstandsregeln vorerst bis 8. Mai verlängert. Kleinere Läden dürfen ab Mittwoch dieser Woche wieder öffnen – auch in Einkaufszentren. Das gilt für Geschäfte von bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche oder bei Verkleinerung auf diese Fläche, beschloss das Kabinett am Freitag.
Auto-, Fahrrad- und Buchhändler können am Mittwoch ebenfalls öffnen. Friseure hingegen dürfen erst ab dem 4. Mai wieder aufmachen. Beim Einkaufen empfiehlt die Brandenburger Landesregierung dringend das Tragen von Masken zum Schutz – das müssen aber keine medizinischen sein. Eine Pflicht wie in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht.
Nicht alle Geschäfte dürfen öffnen
Vorerst keine Lockerungen sind für Geschäfte wie Kosmetikstudios, Massagesalons und Tätowierer geplant. Auch Gaststätten müssen geschlossen bleiben. Sie dürfen weiterhin nur Gerichte zum Mitnehmen anbieten. Erlaubt wird in der bevorstehenden Erntesaison hingegen das Selbstpflücken auf Obstfeldern.
Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald haben unterdessen Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern in der Corona-Krise zurückgewiesen. Das Gericht in Berlin nannte die Schließung mit Blick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Das Gericht in Greifswald lehnte am Freitagabend ebenfalls den Eilantrag eines Warenhaus-Konzerns ab.
Mit Kundenandrang wird nach der Wiedereröffnung von Geschäften in der Corona-Krise ohnehin nicht gerechnet. Beim Deutschen Städtetag geht man von anfänglicher Zurückhaltung der Konsumenten aus.