Einzelhandel zieht vor Gericht: „Wir brauchen vernünftige Hilfen zum Überleben“

Nach den neuen Corona-Beschlüssen ist Berlins Wirtschaft weiterhin von Existenzangst geplagt. Eine Klage soll Abhilfe schaffen. Wie stehen die Chancen?

Eine Passantin mit Mund-Nasenschutz geht am Mittag am Kurfürstendamm an einer geschlossenen Karstadt-Filiale vorbei. 
Eine Passantin mit Mund-Nasenschutz geht am Mittag am Kurfürstendamm an einer geschlossenen Karstadt-Filiale vorbei. dpa/Kay Nietfeld

Berlin-Die Berliner Wirtschaft will gegen die neuen Corona-Verordnungen juristisch vorgehen. Derzeit prüfe der Einzelhandel verschiedene Punkte der auf der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen Beschlüsse, um gegen die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März zu klagen. Das bestätigte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, der Berliner Zeitung.

„Es wird schwer vor Gericht zu erklären sein, warum der Verkauf von Socken über den Tresen hinweg mit FFP2-Maske und einem Sicherheitskonzept des Handels verboten bleibt, während sich andere stundenlang vom Friseur behandeln lassen dürfen“, sagt Busch-Petersen. Die Nerven unter den Geschäftsleuten lägen blank. Auch, weil Berlins Einzelhändler – anders als die Gastronomie – keine Dezemberhilfen bekommen, obwohl die Läden ab Mitte Dezember geschlossen bleiben mussten.

Diese Entscheidung will man ebenso anfechten. „Wir brauchen vernünftige Hilfen zum Überleben, nicht um Geschäfte zu machen“, sagt Busch-Petersen. Besonders hart sei die Modebranche betroffen, da sie mit Saisonartikeln handelt. „Die Textilwarengeschäfte und Schuhverkäufer haben ihre Waren ein ganzes Jahr im Voraus geordert und müssen die Produkte nun abnehmen. Wovon soll das bezahlt werden?“, fragt Busch-Petersen.

Handelsverband fordert eine Gesamtstrategie

Der Handelsverband spricht sich für „ein mit der Wirtschaft abgestimmtes Öffnungskonzept“ aus, das „nicht im stillen Kämmerlein angefertigt“ wird. „Wir müssen aus dieser Phase heraus, in der das Land nur noch durch Notverordnungen regiert wird und brauchen endliche eine Gesamtstrategie“, sagt Busch-Petersen.

Mit seinem Verband unterstützt Busch-Petersen Berliner Einzelhändler beim Schritt vor das Verwaltungsgericht. Ein eigenes Klagebefugnis hat der Verband indes nicht. Die Chancen vor Gericht schätzt Busch-Petersen als „sehr gut“ ein. „Wenn wir an den Ungleichheitsbehandlungen ansetzen, gibt es schon vorlaufende Rechtsprechungen.“ Man müsse sich immer überlegen, wie lange man in die Grundrechte der Menschen eingreifen könne. „Das Recht der Freiheit der Berufsausübung ist eines der besonders schützenswerten Grundrechte, das kann man nicht einfach so nach Gusto aussetzen“, so Busch-Petersen.