Enteignungs-Initiative beteiligt sich an Expertenkommission
Initiatoren des Volksentscheids stimmen mit großer Mehrheit für Teilnahme an Beratungen über eine mögliche Vergesellschaftung von Wohnungen.

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen beteiligt sich an der vom Senat eingesetzten Expertenkommission, die sich mit Fragen einer möglichen Vergesellschaftung von Wohnungen großer Unternehmen befassen soll. Eine „große Mehrheit“ habe am Dienstagabend entschieden, Experten in die Kommission zu entsenden, teilte die Initiative am späten Abend mit. Welche Experten die Initiative entsendet, will sie am Mittwochvormittag bekanntgeben. So wie den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken steht der Initiative zu, drei Personen in das Gremium zu entsenden. Insgesamt werden der Kommission, deren Vorsitz die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) führen wird, 13 Personen angehören.
„In dieser Kommission wird sich zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein institutionelles Gremium damit befassen, wie Vergesellschaftung möglich ist“, teilte die Initiative mit. Die Experten hätten „die historische Aufgabe, den Rahmen für ein rechtssicheres Vergesellschaftungsgesetz zu schaffen“. Dies sei die Grundlage für „eine ökologische, bezahlbare und partizipative“ Mieterstadt. Die von der Initiative entsandten Experten stünden „für die Vergesellschaftung“ und repräsentierten damit die eine Million Berliner, die sich beim Volksentscheid im vergangenen Jahr für diesen Schritt entschieden haben. „Wir sind nicht naiv: Wir wissen, dass die SPD weiter alles tun wird, um der Vergesellschaftung Steine in den Weg zu legen“, heißt es in der Erklärung. „Indem wir als Initiative selbst drei Expert:innen in die Kommission entsenden, sorgen wir für ein Gegengewicht", so Moheb Shafaqyar, Sprecher der Initiative.
Kommission hat ein Jahr Zeit für ihre Arbeit
Hintergrund: Am 26. September 2021 hatte sich eine Mehrheit von 57,6 Prozent der Berliner bei einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, die Bestände großer Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. Der Volksentscheid war von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ angestrengt worden. Der Senat wird im Beschlusstext des Volksentscheids „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Rechtlich bindend ist das Votum zwar nicht, aber es drückt einen starken politischen Willen aus.
Der Senat hatte vor 14 Tagen die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen. Sie soll im Laufe eines Jahres die mögliche Umsetzung des Volksentscheids prüfen.