Fall Dranchuk: Weltklassepianistin darf in Berlin bleiben
Die international erfolgreiche Pianistin Anastassiya Dranchuk darf in Berlin bleiben. Dafür spricht sich jetzt Innensenator Andreas Geisel (SPD) aus. Am Freitag folgte er einer entsprechenden Empfehlung der Härtefallkommission. Damit steht einer neuen Aufenthaltsgenehmigung für die von Abschiebung bedrohte Musikerin nichts mehr im Wege.
Der Fall hatte Ende Dezember für Aufregung in der Stadt und auch darüber hinaus vor allem in Kreisen der klassischen Musikszene gesorgt. Nach einer über ein Jahr andauernden Auseinandersetzung hatte Anastassiya Dranchuk kurz vor Weihnachten von der Berliner Ausländerbehörde eine Aufforderung zur Ausreise nach Kasachstan Ende Januar erhalten. In Kasachstan ist sie geboren. Sie lebt seit 17 Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis, die an Schule und Ausbildung geknüpft war. Der Konflikt mit der Behörde begann, als die Universität sie exmatrikulierte.
Zahlreiche Reaktionen auf Dranchuks Geschichte
Die Berliner Zeitung hat über diesen Streit Ende Dezember berichtet und mit dem Text eine Menge Wirbel ausgelöst. Er hat zahlreiche Menschen und darunter auch einige prominente Musiker veranlasst, bei der Landesregierung nachzufragen, ob sie tatsächlich eines der vielversprechendsten Talente im Bereich der klassischen Musik in Deutschland einfach aus dem Land werfen wolle. Aus formalen Gründen und weil sie sich nicht rechtzeitig um ihren Aufenthaltsstatus in diesem Land bemüht hat. Auch in der Redaktion haben sich viele Menschen gemeldet, die das Behördenhandeln nicht nachvollziehen konnten und protestierten.
Jetzt soll Anastassiya Dranchuk eine neue Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Innensenator Geisel begründet sein positives Votum, laut Angaben eines Sprechers der Innenverwaltung damit, dass die Pianistin bereits seit 17 Jahren im Land lebe, integriert sei und über ein eigenes Einkommen verfüge.