Familien profitieren: Wie sich die neue Wohnungsbauförderung auf Berliner auswirkt

Berlin - Sehr viel mehr Berliner sollen künftig Anspruch auf Neubauwohnungen haben, die mit Fördermitteln des Landes Berlin errichtet werden. Hier ein Überblick.

Für wen sind die Wohnungen?

Anspruch auf eine klassische Sozialwohnung zu einer anfänglichen Miete von 6,50 Euro je Quadratmeter haben Einpersonenhaushalte mit einem anrechenbaren Jahreseinkommen von 16.800 Euro und Zweipersonenhaushalte mit einem Einkommen von 25.200 Euro. Die Wohnungen mit Mieten von anfänglich 8 Euro je Quadratmeter sind für Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von 21.600 Euro und für Zweipersonenhaushalte mit 32.400 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze.

Wie groß sind die Wohnungen?

Gefördert werden Einzimmerwohnungen bis 40 Quadratmeter, Anderthalb- und Zweizimmerwohnungen bis 54 Quadratmeter, Dreizimmerwohnungen bis 70 Quadratmeter und Vierzimmerwohnungen bis 82 Quadratmeter. Mit jedem weiteren Zimmer darf sich die Wohnfläche um 11 Quadratmeter erhöhen. Zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen kann in begründeten Fällen eine um bis zu fünf Prozent größere Wohnfläche genehmigt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Für Wohnungen im klassischen sozialen Wohnungsbau zahlt Berlin an Investoren ein zinsloses Baudarlehen von 1300 Euro pro Quadratmeter (bisher: 1200 Euro). Maximal werden pro Wohnung 91.000 Euro gezahlt (bisher: 64.000). Die Erhöhung der Förderung soll ein Anreiz zum Bau familiengerechter, größerer Wohnungen sein.

Im höheren Preissegment mit Mieten von 8 Euro je Quadratmeter zahlt Berlin eine Förderung von 1000 Euro pro Quadratmeter und pro Wohnung maximal 70.000 Euro. Ein Bauherr erhält die Förderung für das höhere Preissegment aber nur, wenn er 30 Prozent der Wohnungen als klassische Sozialwohnungen errichtet. Maximal 20 Prozent dürfen im höheren Preissegment entstehen.

Wie lange läuft die Sozial- und Preisbindung?

Berlin sichert sich mit der Förderung über 30 Jahre (bisher 20 Jahre) die Belegungsrechte für die Wohnungen. Das heißt, in dieser Zeit dürfen nur Haushalte mit entsprechenden Einkommen in die Wohnungen ziehen. Die Mieten dürfen alle zwei Jahre um 20 Cent je Quadratmeter angehoben werden.

Die Rückzahlung des Baudarlehens beginnt drei Monate nach Fertigstellung der Wohnungen. Nach Ablauf der 30-jährigen Bindung ist der Rest-Betrag zurückzuzahlen. Bei klassischen Sozialwohnungen verzichtet Berlin auf die Rückzahlung von 25 Prozent des Darlehens. Jedes Jahr ist für den Kredit ein Verwaltungsbeitrag zu zahlen.

Vorzeitige Rückzahlung

Eine vorzeitige Rückzahlung des Baudarlehens ist weiter möglich. Die Sozialbindungen bleiben dann aber bis zum Ablauf des elften Kalenderjahres nach dem Jahr der Rückzahlung bestehen, maximal bis zum festgelegten Ende der Förderung.