Fenster zugemauert: Urteil: Vermieter muss Wand wieder entfernen
Berlin - Alles, was Helga Brandenburger jetzt haben möchte, ist Ruhe. Sie möchte wieder den Fernseher verstehen können. Sie möchte morgens in ihrem Bett aufwachen, ohne dass die Matratze vibriert, sie möchte ihren Tee trinken, ohne dass die Tasse auf dem Teller klappert. Und vor allem möchte sie wieder aus dem Fenster ihrer Wohnung in der Calvinstraße 21 gucken können.
Seit Dienstag ist die Hochdruckpumpe vor ihrem Schlafzimmerfenster, die die Vibrationen und vor allem Lärm verursacht hat, weg. Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Baustopp verhängt und geurteilt, dass auch die Mauer weg muss, die ihr Fenster verdeckt.
Schallende Ohrfeige für den Investor
Sie kam vom Arzt zurück, als sie die Mauer vor Bad- und Küche vorfand. Die Mauer gehört zu dem Haus, das der Vermieter, die Terrial Stadtentwicklung GmbH aus Biberach, nebenan gebaut hat. Im Internet werden Wohnungen in der Calvinstraße 20a für mehr als 5000 Euro pro Quadratmeter angeboten. Das 50er-Jahre-Haus, in dem Helga Brandenburger wohnt, soll luxuriös ausgebaut, zwei Stockwerke aufgesetzt und ein moderner Fahrstuhl eingebaut werden.
Durch die Modernisierung wird ihre Miete laut Mieterverein von 520 auf 897 Euro steigen. Ihre Rente beträgt 905 Euro, sie lehnt die Modernisierung ab wie fünf weitere Mieter. In erster Instanz bekamen sie auch recht. Trotzdem begann der Vermieter zu bauen, mauerte Fenster zu, ließ Wasserleitungen kappen, und den Aufzug ausbauen. Zu Unrecht, entschied jetzt das Gericht. Der alte Fahrstuhl war voll funktionstüchtig. Er muss wieder eingebaut werden.
„Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Investor“, sagt Christoph Müller, Brandenburgers Anwalt. „Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber wir brauchen die Berufung nicht zu scheuen.“ Müller sagt, er ersticke seit Jahren in absurden Prozessen um Hausmodernisierungen, „dies ist endlich das erste engagierte, mieterfreundliche Urteil“.
Um die Mauer vor dem Fenster zu entfernen, müsste die Terrial Stadtentwicklung GmbH das neue Haus wieder abreißen. Das sei unmöglich, hatte sie vor Gericht argumentiert. „Seit dem Fall „der Mauer“ ist es allgemeinkundig, dass Mauern auch wieder beseitigt werden können“, so der Richter im Urteil.