Ferienwohnungen müssen genehmigt werden: Spärliche Rückmeldungen der Vermieter
Die geringe Zahl ist erstaunlich. Erst rund 1000 Ferienwohnungen wurden von den Betreibern der Touristenapartments an die Bezirke gemeldet. Das seien bisher nicht einmal zehn Prozent der vermuteten Ferienapartments in der Stadt, sagt Stephan von Dassel (Grüne), Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte. Ferienwohnungen sind in Berlin seit dem 1. Mai verboten. An diesem Tag trat das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Zugleich ist in Berlin auch die gewerbliche Nutzung in Wohnungen etwa als Arztpraxis, Anwaltskanzlei oder Büro untersagt worden.
Nach Angaben des Senats gibt es in der Stadt etwa 12.000 Ferienwohnungen, die allein im Internet angeboten werden. Die Dunkelziffer liegt höher. Trotz Verbots gibt es ausschließlich für Ferienwohnungen eine Sonderregelung: Für sie gilt ein Bestandsschutz von zwei Jahren bis zum 30. April 2016, wenn die Betreiber die Wohnung innerhalb von drei Monaten nach in Kraft treten des Gesetzes – also bis Ende Juli – bei den Bezirken anzeigen.
Geldbußen drohen
Allein in Mitte soll es etwa 5000 Ferienapartments geben, bis Mitte Juni wurden aber nur etwas mehr als 150 Wohnungen gemeldet. Wie von Dassel sagt, appellieren die Stadträte aller Bezirke jetzt vier Wochen vor Ablauf der Frist an die Eigentümer, die Ferienwohnungen bis Ende Juli anzuzeigen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Bestandsschutz. Dann können die Bezirke die illegale Nutzung der Wohnungen ahnden und Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängen.
In Pankow hat Stadtrat Torsten Kühne (CDU) 200 Anzeigen bei geschätzten 2000 Ferienwohnungen vorliegen. Er vermutet, dass viele Eigentümer insbesondere in Prenzlauer Berg nicht in Berlin leben und daher das neue Gesetz nicht kennen. „Das schützt aber nicht vor Verfolgung“, sagt Kühne. „Wir haben eine aufmerksame Bürgerschaft, die uns Ferienwohnungen meldet.“ 50 Hinweise gebe es bereits.
Warum so wenige Betreiber ihre Ferienwohnungen gemeldet haben, darüber kann man nur spekulieren. Möglicherweise glauben sie nicht, dass die Bezirke in absehbarer Zeit überhaupt wirkungsvoll kontrollieren und die dann illegale Nutzung von Mietwohnungen verfolgen und ahnden können. Damit könnten sie gar nicht so falsch liegen. Denn die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aller Bezirke mit insgesamt 34 Mitarbeitern ist gescheitert.
Zudem hat noch kein Bezirk Personal für die neue Aufgabe eingestellt, weil die Ausschreibung der Stellen noch erarbeitet werden muss. Außerdem gibt es für diese Tätigkeit kein geschultes Fachpersonal in Berlin. „Wir nehmen derzeit die Anzeigen entgegen, verschicken Eingangsbestätigungen und archivieren sie“, sagt Stadtrat Kühne. So machen es auch die anderen Bezirke.
Anzeigen von Bürgern
Dass die Ämter nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ab 1. August scharf kontrollieren, ist Wunschdenken der Landespolitiker. Wie Stephan Richter (SPD), Stadtrat für Bürgerdienste in Marzahn-Hellersdorf, sagt, müsse man dieser Hoffnung einen Dämpfer verpassen. „Wir werden frühestens ab Januar 2015 schlagkräftig sein.“ 62 Ferienwohnungen wurden ihm bisher angezeigt, aber auch 518 Anträge auf Zweckentfremdung zum Beispiel für leerstehende Wohnungen gestellt. Auch 77 Anzeigen von Bürgern liegen vor.
Noch haben die Bezirke die Überlegungen nicht aufgegeben, vielleicht doch einige Aufgaben gemeinsam zu erledigen und zentral zu organisieren. Diskutiert wird etwa, ob eine Crew gebildet werden kann, die im Internet die Angebote von Ferienwohnungen verfolgt und die Daten für den jeweiligen Bezirk aufarbeitet. Auch juristisch könnte eine Zusammenarbeit stattfinden. Denn die Bezirke rechnen schon jetzt damit, dass es rechtliche Auseinandersetzungen geben wird.