Flughafen BER: Schallschutz statt Entschädigung
Beim Lärmschutz im Umland des neuen Hauptstadtflughafens wollen die Betreiber nun kräftig nachbessern. Gut eineinhalb Jahre nach dem ursprünglichen Eröffnungstermin kündigte das Unternehmen am Donnerstag an, „sofort“ für den vorgeschriebenen Schallschutz zu sorgen. Dabei will der Flughafen nun der Vorgabe folgen, dass der Fluglärm in den 14 000 betroffenen Häusern tagsüber die Lautstärke von Gesprächen kein Mal übertrifft. Wo das baulich nicht geht, will der Betreiber dennoch Dämmungen und Schallschutzfenster anbieten, auch wenn das Schutzziel dadurch nicht erreicht wird.
Diesen Kompromiss hat der Flughafen am Donnerstag vergangener Woche mit den Bürgermeistern der am schwersten betroffenen Gemeinden ausgehandelt. Das Unternehmen hatte den Schallschutz jahrelang zu klein dimensioniert. Obwohl der Planfeststellungsbeschluss nicht erlaubt, dass die Gesprächslautstärke von 55 Dezibel tagsüber im Innern übertönt wird, hielt der Flughafen sechs Überschreitungen am Tag für zulässig. Im April schritt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Die Kosten für das Programm könnten nun von 139 Millionen Euro auf 730 Millionen Euro steigen.
Post vom Flughafen
Wo es baulich möglich ist, will der Flughafen nun „ohne Wenn und Aber“ die Vorgaben erfüllen, betonte das Unternehmen am Donnerstag. Sind null Überschreitungen baulich nicht machbar, sieht der Planfeststellungsbeschluss vor, dass die Eigentümer mit 30 Prozent des Verkehrswertes ihrer Häuser entschädigt werden. Sie können das Geld aber auch für andere Dinge als Schallschutz ausgeben - das soll der nun gefundene Kompromiss verhindern.
„Lieber baulichen Schallschutz statt dicke Autos“, umschrieb es der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD) am Donnerstag. „Manchmal muss man die Leute vor sich selber schützen.“ Wer auf einer Entschädigung bestehe, habe darauf aber unverändert Anspruch. Die Anwohner erhalten nun Post vom Flughafen.
Trotz des Kompromisses wollen weiterhin beide Seiten die Schallschutzvorgaben ändern. Baier will für die Anwohner mehr rausholen und fordert eine höhere Kappungsgrenze für die Entschädigungen - 50 oder 60 Prozent. Und Flughafenchef Hartmut Mehdorn will die Vorgaben senken und erhält die Beschwerde dagegen aufrecht, dass das OVG keine Revision gegen sein Urteil zuließ - aus haftungsrechtlichen Gründen, wie das Unternehmen betont.
Die Mitteilung der Flughafenbetreiber über die Einigung im Wortlaut:
"1.Allen Anspruchsberechtigten, in deren Häusern und Wohnungen der bauliche Schallschutz wie vom Oberverwaltungsgericht gefordert, so umgesetzt werden kann, wird die Flughafengesellschaft (FBB) die Kosten für den baulichen Schallschutz ohne Wenn und Aber erstatten. Die FBB wird jetzt schnellstens auf all diese Betroffenen mit einem gesonderten Schreiben zukommen und die weitere Vorgehensweise erläutern.
2. Allen Anspruchsberechtigten, in deren Häusern und Wohnungen der bauliche Schallschutz wegen der Kappungsgrenze bei 30 Prozent des Verkehrswertes auf dem vom Oberverwaltungsgericht festgelegtem Niveau nicht umgesetzt werden kann, bietet die FBB einen ähnlichen Weg an: Sie werden mittels Kostenerstattung der FBB in die Lage versetzt, den in diesem Rahmen bestmöglichen baulichen Schallschutz zu realisieren. "
(dpa/BLZ)