Flughafen: BER-Schallschutz-Urteil soll revidiert werden
Das Urteil für einen strengen Schallschutz am Flughafen BER wird voraussichtlich rechtlich angefochten. Das zeichnet sich kurz vor dem nächsten Treffen des Aufsichtsrates an diesem Mittwoch ab. Aus Kreisen der Gesellschafter hieß es am Montag zwar, es gebe noch kein Einvernehmen. Da aber die Mehrheit der staatlichen Eigentümer sowie der Vorstand der Flughafengesellschaft FBB eine Revision befürworten, gilt sie als sehr wahrscheinlich.
Das OVG hatte Ende April entschieden, die Anwohner des BER im Süden und Südosten Berlins hätten tagsüber Anspruch auf einen hohen Lärmschutz. Gemäß Planfeststellung dürfe der Pegel weniger als ein Mal pro Halbjahr in Innenräumen die Grenze von 55 Dezibel überschreiten, was der Lautstärke eines Gesprächs entspricht. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließen die Richter nicht zu. Dagegen will Flughafenchef Hartmut Mehdorn vorgehen, unterstützt von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Beide befürchten höhere Kosten für den strengen Schallschutz oder fällige Entschädigungen für Anwohner des Flughafens.
Brandenburg will Urteil akzeptieren
Die Landesregierung in Brandenburg dagegen will das Urteil akzeptieren. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) plädiert für einen Verzicht auf Rechtsmittel, um ein „friedliches Miteinander“ im Umfeld des BER zu erreichen. Bei Vorgesprächen zum Aufsichtsrat konnte er aber die Mitgesellschafter – neben dem Land Berlin die Bundesregierung – nicht überzeugen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) befasst sich an diesem Dienstag und Mittwoch mit den umstrittenen Flugrouten über Müggel- und Wannsee. Sie verstoßen aus Sicht der Kläger gegen den Umwelt- und Lärmschutz. Am Wochenende war zudem bekannt geworden, dass der Senat Warnungen vor Risiken für die Trinkwassergewinnung am Müggelsee ignoriert hatte.