Flugumleitungen in Schönefeld: Flug nach Berlin gebucht, in Dresden gelandet

Die Befürchtung ist eingetreten. Weil Berlin in diesem Jahr fast sechs Monate lang nicht nachts angeflogen werden durfte, mussten viele Flüge weiträumig umgeleitet werden – fast 60. Das geht aus einer Statistik der Flughafengesellschaft hervor. Die Umleitungen gelten als ein Vorgeschmack auf die Zeit, wenn in dieser Region nur noch der Flughafen BER zur Verfügung steht.

Die FBB-Statistik bezieht sich auf die Zeit vom 2. Mai bis 24. Oktober. So lange war die einzige Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld, die rund um die Uhr genutzt werden darf, zwecks Sanierung gesperrt. Als Ersatz wurde auf dem benachbarten BER die Südbahn geöffnet. Für sie gelten aber bereits die Nachtflugbeschränkungen, die für den gesamten BER verbindlich sind.

Nachts waren keine Flüge erlaubt

Konkret bedeutete dies, dass von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr keine Linienflüge starten und landen durften. Weil auch in Tegel ein Nachtflugverbot gilt (ab 23 Uhr), war Berlin während dieser Zeit nachts nicht mehr aus der Luft erreichbar. Verspätete Passagiermaschinen, die sonst von Tegel nach Schönefeld gelotst werden, mussten umgeleitet werden.

Vom 2. Mai bis 24. Oktober konnten lediglich fünf Flugzeuge von Tegel nach Schönefeld geführt werden, geht aus der FBB-Statistik hervor. In den anderen Fällen mussten die Passagiere weitere Umwege und längere Reisen in Kauf nehmen. So wurden 15 Flüge von Tegel nach Hannover umgeleitet, zehn weitere nach Dresden. Je ein Flugzeug steuerte statt Tegel Leipzig/ Halle oder sogar Prag an. Für drei weitere Flüge heißt es: „umgeleitet allgemein“.

Von Schönefeld wurden 16 Flugzeuge nach Hannover und vier nach Dresden geleitet. Für einen weiteren Flug wurden die Passagiere in Schönefeld abgefertigt, das Flugzeug wich aber nach Dresden aus. Ein Flug wurde nach Leipzig gelotst, für einen anderen heißt es: „umgeleitet allgemein“. Die FBB zählte auch einen Flug mit, der unter „gestrichen organisatorische Gründe“ aufgeführt wird. Unterm Strich nannte sie unter „Umleitung“ 59 Berlin-Flüge.

Ausnahmen vom Nachtflugverbot ließ die Obere Luftfahrtbehörde für die Nacht vom 6. auf den 7. Juni zu. Damit die Fußball-Fans nach dem Finalspiel der Champions League schnell Berlin verlassen konnten, wurden zahlreiche Starts von der BER-Südbahn genehmigt.