Furz-Prozess in Berlin: Mann pupst neben Polizistin in Friedrichshain - Strafbefehl
Es war ein ziemlich skurriler Fall, den die Richterin am Amtsgericht Tiergarten in dieser Woche auf ihrem Tisch liegen hatte und obendrein auch noch ein etwas unappetitlicher: In dieser Woche war nämlich ein Prozess angesetzt, der einen kräftigen Pups zum Gegenstand hatte.
Wie die "tageszeitung" berichtet, sollte dort nämlich verhandelt werden, ob ein Mann mit seinen Blähungen eine Polizistin beleidigt und ihre Ehre verletzt hatte.
Strafbefehl über 900 Euro - für einen Pups
Hintergrund: Der Angeklagte Christoph S. hatte im Februar 2016 bei einer Personenkontrolle in der Rigaer Straße in Friedrichshain offenbar zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt. Der Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit sah dies als Beleidigung der Beamtin und erstattete Anzeige gegen den Mann. Gut ein Jahr später erhielt Christoph S. einen Strafbefehl über 900 Euro. Da er gegen diesen Widerspruch einlegte, landete die Sache am vergangenen Dienstag vor dem Amtsgericht.
Anwalt Daniel Werner, der den Angeklagten vertrat, sagte der taz: „Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen.“ Möglicherweise sah dies auch die Richterin so, denn bereits nach wenigen Minuten stellte sie das Verfahren ein.
Übrigens: Die 32. Polizeieinheit, deren Gruppenleiter die Beamtin durch die Flatulenzen beleidigt sah, ist eine derjenigen, deren Mitglieder in Bad Segeberg vor dem G20-Gipfel eine heftige Party gefeiert hatten. Dabei war reichlich Alkohol geflossen, ein Pärchen soll Sex in der Öffentlichkeit gehabt und mehrere Polizisten gegen den Zaun uriniert haben. Dafür hagelte es deutschlandweit heftige Kritik, es gab aber auch viele, die das Thema „Party-Polizisten“ mit Humor nahmen. (BLZ)