Gericht entscheidet über Corona-Entschädigung für Wirt

Die Gastronomie in der Hauptstadt ist durch die Corona-Krise besonders betroffen. Restaurants und Kneipen mussten Mitte März komplett schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze verzichten.

Ein Wirt aus Charlottenburg will erreichen, dass das Land Berlin für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt.
Ein Wirt aus Charlottenburg will erreichen, dass das Land Berlin für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt.dpa

Berlin-Am Landgericht der Hauptstadt soll am Dienstag (13 Uhr) entschieden werden, ob ein Berliner Wirt Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Corona-Kneipenschließung hat. Der Wirt aus Charlottenburg will erreichen, dass das Land Berlin für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt, wie der Anwalt mitteilte. Es sei der erste Fall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona.

Die Gastronomie in der Hauptstadt ist durch die Corona-Krise besonders betroffen. Zum einen mussten Restaurants und Kneipen Mitte März komplett schließen und damit fast vollständig auf ihre Umsätze verzichten. Erst nach zwei Monaten durften Restaurants Mitte Mai wieder öffnen, Kneipen ab 2. Juni.

Nach Medienberichten betreibt der Wirt seine Kneipe seit 47 Jahren. Sie ist demnach besonders bei Touristen beliebt. Mit der Corona-Pandemie sei der Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen.