Gericht hält Taxi-Regelung am BER für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht kippt einen Kompromiss darüber, wie viele Berliner Taxiunternehmen am Brandenburger Flughafen Fahrgäste aufnehmen dürfen.

Zur Eröffnung am 31. Oktober demonstrierten Berliner Taxifahrer am BER. Das Laderecht am Flughafen ist seit Langem umstritten.
Zur Eröffnung am 31. Oktober demonstrierten Berliner Taxifahrer am BER. Das Laderecht am Flughafen ist seit Langem umstritten.Imago Images/Jochen Eckel

Berlin-Erneut Ärger um den BER kurz vor dem Jahreswechsel: Die umstrittene Taxi-Regelung am neuen Hauptstadtflughafen ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Jetzt müssen das zuständige Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und als Fachaufsicht die Senatsverkehrsverwaltung entscheiden, wie es weitergeht. Dabei wird sich auch zeigen, ob der Taxi-Kompromiss mit dem Landkreis Dahme-Spreewald, auf dessen Territorium sich der BER befindet, noch steht.

Eigentlich dürfen Taxifahrer Fahrgäste nur in den Landkreisen oder Kommunen aufnehmen, wo sie ihre Konzession besitzen. Nach langem Ringen hatten sich Berlin, Brandenburg und der Kreis jedoch darauf verständigt, dass am BER zu gleichen Teilen Taxis aus Berlin und aus dem Landkreis Fahrgäste aufnehmen dürfen. Zunächst wurden Lizenzen für je 300 Fahrzeuge erteilt.

Das Verwaltungsgericht hält die Betriebserlaubnis für Berliner Taxis am BER jedoch prinzipiell für rechtswidrig. Die Regelung sei aufgrund „schwerwiegender und offensichtlicher Fehler“ nichtig und entbehre jeder Rechtsgrundlage, entschied das Gericht am Montag. Das Zulassungsverfahren müsse neu geregelt werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichts hervor, das sich mit der Klage eines Berliner Taxiunternehmers auseinandersetzen musste. Dieser hatte geklagt und eine erneute Auslosung der Konzessionen verlangt. Vergebens.

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Die Berliner Verkehrsverwaltung wies am Montag darauf hin, dass das Gericht zwar die Allgemeinverfügung durch das Labo als rechtwidrig einstuft, die Vereinbarung der Verwaltung mit dem Landkreis sei davon aber nicht berührt. Nun seien die Konsequenzen zu prüfen, sagte eine Sprecherin. Gleichzeitig müsse das Labo entscheiden, ob es Beschwerde einlegt.

Für FDP-Politiker Henner Schmidt hat der Senat „eine vorhersehbare Niederlage erlitten“. Der Senat müsse mit dem Landkreis neu verhandeln. Zum Beispiel könnte die jeweils aktuelle Zahl von Berliner Taxis am BER reguliert werden. Ziel müsse es weiter sein, „allen Berliner Taxis ein Laderecht am BER zu ermöglichen“, so Schmidt.