Gerichtsurteil: Sexualtäter als Kinderbetreuer rückfällig - Vier Jahre Haft

Berlin - Ein verurteilter Sexualtäter muss erneut ins Gefängnis: Der Mann bot sich nach der Strafhaft als Kinderbetreuer an und wurde rückfällig. Der 37-Jährige muss deswegen vier Jahre ins Gefängnis, entschied am Montag das Berliner Landgericht. Der studierte Sozialpädagoge sei des Missbrauchs eines Jungen, des Besitzes von Kinderpornografie sowie des Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in 41 Fällen schuldig, begründeten die Richter.

Der 37-Jährige stand nach sechseinhalb Jahre Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs unter Führungsaufsicht und durfte keinen Kontakt zu Kindern aufnehmen, als er sich 2010 im Stadtteil Hellersdorf als Betreuer selbstständig machte. Dreist sei der Angeklagte vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter. „Er hat gezielt Anzeigen geschaltet, um Eltern auf sich aufmerksam zu machen.“

Auf den Mund geküsst

Einen vier Jahre alten Jungen habe der Angeklagte während der ersten Betreuung auf den Mund geküsst, um sich sexuell zu erregen, stand für das Gericht fest. Dies sei als schwerer Missbrauch zu werten. Bei den in seiner Wohnung sichergestellten kinderpornografischen Schriften habe es sich um Material aus dem ersten Strafverfahren gegen den pädophilen Mann gehandelt.

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Der Angeklagte hatte zwar die Kinderbetreuungen zugegeben, aus Sicht der Richter aber „keine Einsicht in das von im begangene Unrecht gezeigt“. Der Vorbestrafte hatte erklärt, er habe sich wegen einer „beruflichen Perspektivlosigkeit“ als Betreuer selbstständig gemacht. Die Strafbarkeit in seinem Falle sei ihm nicht bewusst gewesen. Mehr als 20 Kinder soll er bis 2013 gegen Bezahlung beaufsichtigt haben.

Die Staatsanwältin hatte vier Jahre und vier Monate Haft verlangt. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen der Verstöße gegen Weisungen der Führungsaufsicht sowie Freispruch vom Vorwurf des Missbrauchs plädiert. Der Anwalt kündigte Revision an. (dpa)