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Berlin - Angesichts einer zunehmenden Verknappung des Wohnraums in Berlin verschärft der Senat sein Vorgehen gegen die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken. In Stadtgebieten, in denen „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“, dürfen Wohnungen künftig nur noch mit Genehmigung durch die Bezirksämter als Ferienwohnungen, Büro oder Praxis genutzt werden oder länger als sechs Monate leerstehen.
Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, mit dem Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) die gewerbliche Nutzung von Wohnraum, einen längeren Leerstand oder den Abriss von Wohnraum verhindern will.
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