Dem Test zur automatischen Gesichtserkennung, den Bundespolizei und Bundesinnenministetrium am Bahnhof Südkreuz durchführt, fehlt nach Überzeugung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff die Rechtsgrundlage.
Auf Anfrage der Berliner Zeitung teilte Voßhoff am Mittwoch mit, dass die rund 300 freiwilligen Teilnehmer an dem Versuch aus ihrer Sicht nicht ausreichend informiert worden seien. Sie forderte, die Bundespolizei müsse eine erneute Einwilligung der Teilnehmer einholen. So lange müsse der Versuch unterbrochen werden. „Das Versäumnis der Bundespolizei ist keine Lappalie“, sagte Voßhoff.
Hintergrund ist eine Datenlücke, die der Verein Digitalcourage Anfang der Woche aufgedeckt hatte. Bei dem Test tragen die Freiwilligen einen Transponder in der Tasche. Mit seiner Hilfe soll registriert werden, wie oft die Versuchsteilnehmer tatsächlich an den Kameras vorbeigelaufen sind, die ihr Gesicht erkennen sollen. Anhand dieses Kontrollwerts kann die Erfolgsquote der Kameras berechnet werden.
Ein relativ detailliertes Bewegungsprofil
Die Transponder sind aber sehr neugierig: Sie registrieren auch Daten wie die Umgebungstemperatur und die Beschleunigung, der sie ausgesetzt sind. Digitalcourage konnte die entsprechenden Angaben mit Hilfe einer Smartphone-App auslesen. Daraus ließe sich ein relativ detailliertes Bewegungsprofil erstellen, kritisierten die Aktivisten.
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Voßhoff bemängelte: „Gerade bei Verfahren, die auf Einwilligungen zurückgreifen, ist es essentiell, dass den Betroffenen sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.“ Nur so könnten sie eine wohlüberlegte Entscheidung treffen.
Zumindest an diesem Donnerstag werden die Kameras aber wohl noch laufen: Dann wird nämlich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sich den Versuch am Südkreuz anschauen.