Getötete Ronja: Gericht spricht Berliner Feuerwehrmänner frei
Vor Gericht wurde aber auch klar, dass die Feuerwehr nur unzureichendes Material und Werkzeug benutzte, um den Straßenbahnwagen anzuheben. Auch die BVG spielt eine unrühmliche Rolle.

Berlin-Das Amtsgericht Tiergarten hat am Montagabend zwei Feuerwehrleute freigesprochen, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt waren. Die 13-jährige Ronja war am 12. Juni 2018 auf dem Blockdammweg in Rummelsburg von einer Straßenbahn erfasst worden und unter den Zug geraten. Als Feuerwehrleute die Tram anhoben, um das Mädchen zu retten, fiel der Zug herunter und erdrückte es. Der Gesamteinsatzleiter sowie der technische Einsatzleiter standen deshalb seit September vor Gericht.
An drei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht konnte den beiden Feuerwehrleuten jedoch keine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Auch die Staatsanwältin plädierte am Montagabend auf Freispruch. Sie sprach - wie auch die Verteidigung - von einer „Verkettung von Umständen, die unglücklich verlaufen sind.“ Sie verwies allerdings auch auf Missstände bei Feuerwehr und BVG.
Vor Gericht kam heraus, dass gemeinsame Übungen von Feuerwehr und BVG meistens ausgefallen sind. Und wenn sie stattfanden, dann nur unter „Laborbedingungen“ auf einem Betriebshof der BVG. Zudem wurde klar, dass die Feuerwehr nur unzureichendes Material und Werkzeug benutzte, um den Straßenbahnwagen anzuheben. Auch die Kommunikation zwischen Feuerwehr und BVG funktionierte nur unzureichend. Bis der 34 Tonnen schwere Straßenbahnzug herunter stürzte und neben den Gleisen aufschlug, war Ronja die ganze Zeit über bei Bewusstsein und ansprechbar.
Der angeklagte Gesamteinsatzleiter der Feuerwehr hatte sich zum Anheben der Bahn entschlossen, weil der Kranwagen des Verkehrsunternehmens nicht kam und die Retter davon ausgingen, dass Ronja, obwohl sie unter dem Waggon ansprechbar war, lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte. Am Montag wurde bei Gericht bekannt, dass der Kranwagen den Betriebshof Lichtenberg erst spät verließ. Denn dessen Fahrer soll zunächst mit einem Gerätewagen losgefahren und dann wieder umgekehrt sein, um den Kran zu holen.
„Ihr Handeln war pflichtgemäß, ohne jeden Zweifel“, sagte der Richter zum Einsatzleiter. „Sie hätten nicht länger warten dürfen, weil alles dafür sprach, dass Ronja lebensgefährlich verletzt war.“ Der Dienstherr habe „komplett veraltetes Material“ zur Verfügung gestellt, sagte der Richter in Richtung des technischen Einsatzleiters.
Ronjas Eltern waren Nebenkläger in dem Prozess. „Wichtig sind die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, dass künftig Feuerwehr und BVG miteinander arbeiten. Ronja kann nicht mehr zurück geholt werden, aber der Nächste wird vielleicht gerettet“, sagte die Mutter am Ende der Verhandlung. Ronja habe immer zutiefst vertraut. So auch den Rettern. „Sie vertraute allen, die ihr helfen wollten“, sagte die Mutter.
Die mutmaßlichen Fehler bei der BVG blieben in der Verhandlung ungeklärt. Sie war nicht Gegenstand des Verfahrens gegen die beiden Feuerwehrmänner.