Grillen, Rauchen, Sonnenbaden, Sex - was man auf dem eigenen Balkon darf
Mein Heim, mein Balkon? Vollkommen richtig. Aber auch für die Außenstelle Ihrer Wohnung gibt es Regeln. Manche sind sehr mehr als überraschend.

My Home – my Balkon. Das denken sich viele und grundsätzlich gilt: Was ich in meiner Wohnung darf, darf ich auch auf meinem Balkon. Sofern man eine Wohnung mit Balkon gefunden hat. Beim Altbaubestand und dem überhitzten Immobilienmarkt in Berlin nicht unbedingt die Regel, eher ein Glückstreffer. Aber für viele Menschen zählt der Balkon zur Lebensqualität und als Ort, der nicht unmaßgeblich zur Work-Life-Balance beiträgt.
Doch natürlich – wie könnte es in Deutschland auch anders sein? – gelten auf dem Balkon bestimmte Regeln, die bei Nichteinhaltung sogar geahndet werden können. Hier ein paar Tipps für die Nutzung Ihres Balkons.
1. Sonnenschirm und Sichtschutz
Beides erlaubt, allerdings darf der Sichtschutz, also die Verkleidung des Geländers, nicht höher sein als das Geländer selbst, beziehungsweise der Handlauf. Bei Sonnenschirmen gibt es keine Auflagen. Sie sollten aber sicher sein, dass der Schirm windsicher steht. Bei Schlechtwetterlage also besser einklappen und den Schirm aus dem Ständer nehmen und auf den Boden legen. Denn ein heftiger Windstoß kann den Schirm auffalten und so zur fliegenden Gefahr machen.
2. Rauchen
Was früher als hinnehmbar galt, hat längst seine Gültigkeit verloren. Das heißt: Wenn Sie auf dem Balkon eine Zigarette rauchen, darf der Tabakqualm Ihre Nachbarn nicht belästigen. So können Raucher sogar dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zu rauchen. Dies gilt übrigens nicht nur für Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten und was Sie halt noch gerne rauchen.
3. Grillen
Der Klassiker für jeden Nachbarschaftsstreit: Wer nicht mit am Grill sitzt, fühlt sich schnell belästigt von den Würstchen- und Steakdüften, die vom Nachbarn herüberwehen. Doch die Rechtslage ist uneindeutig. So hat Ihr Vermieter sogar das Recht, Ihnen das Grillen auf dem Balkon zu untersagen. Ansonsten gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regeln. In Bayern darf man es sechsmal pro Jahr, in anderen Bundesländern weniger oft, in der deutschen Hauptstadt dürfen Sie zweimal pro Monat den Grill anwerfen. In NRW hingegen müssen die Nachbarn zudem 48 Stunden vor dem geplanten Vergnügen informiert werden. Daher ein Tipp: Brutzeln Sie auf einem Elektrogrill.
4. Feiern
Hier gilt, was auch in Ihren vier Wänden die Regel ist: Nach 22 Uhr sollte man die Musik leiser drehen und grundsätzlich darauf achten, dass man sich auf dem Balkon in Zimmerlautstärke unterhält. Flüstern müssen Sie allerdings nicht. Um die Nachbarn nicht zu stören, ist auch auf dem Balkon die allgemein übliche Nachtruhezeit einzuhalten, weiß der Blog diebalkonbauer.de.
5. Gemüse und Blumen
Sie können auf Ihrem Balkon pflanzen, was Ihnen gefällt. Dabei sollten Sie aber darauf achten, dass die Fassade nicht in Mitleidenschaft gezogen wird und die Grünpflanzen den Balkon nicht zu massiv überwuchern. Zudem ist darauf zu achten, dass Gießwasser keine Schäden verursacht oder aber in großen Mengen auf die Balkone unter dem Ihren tropft.
6. Dekoration
Sie dürfen, wenn Ihnen danach ist, auf Ihrem Balkon sogar Flagge zeigen, Windspiele anbringen oder mit Lichterketten Atmosphäre zaubern. Auch hier gilt: Die Nachbarn im Blick behalten. Gerade ein Windspiel kann durchaus als Lärmbelästigung empfunden werden und wem vom Balkon gegenüber das Dauergeblinke einer Lichterkette die Nachtruhe raubt, der ist vielleicht bereit, es auf einen Nachbarschaftsstreit ankommen zu lassen.
7. Nacktbaden
Ja, dürfen Sie! Denn auch hier gilt, dass erlaubt ist, was auch in Ihrer Wohnung zulässig ist. Aber grundsätzlich sollen sich Ihre Nachbarn nicht in ihrem Schamgefühl belästigt fühlen. Das gilt auch für körperliche Zweisamkeit: Sex auf dem Balkon kann schnell zum Abtörner werden, denn die Nachbarn sind berechtigt, sollten sie sich belästigt fühlen von Ihrem Liebesleben, Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu stellen.
Bleiben Sie dafür doch einfach im Bett, oder wo es Ihnen Spaß bereitet in Ihrer Wohnung. Aber Vorsicht: Auch wenn man Sex in den eigenen vier Wänden hat, sollte man darauf achten, dass die Fenster geschlossen sind. Denn Lautstärke reicht aus, sich belästigt zu fühlen.