Großstädte wie Berlin brauchen rasch ein neues Vorkaufsrecht

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten de facto tot. Eine Nachfolgeregelung ist dringend nötig.

Da gab es noch Hoffnung auf das Vorkaufsrecht: Protestplakate aus der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Da gab es noch Hoffnung auf das Vorkaufsrecht: Protestplakate aus der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.Sabine Gudath

Tja, das war leider absehbar. Rund neun Monate nachdem das Bundesverwaltungsgericht die bisherige Praxis des Vorkaufsrechts gestoppt hat, werden in Berliner Milieuschutzgebieten Wohnhäuser munter verkauft, ohne dass eine Chance besteht, dies zu verhindern. In mindestens 177 Fällen, in denen Wohnhäuser in Berlin seit der Gerichtsentscheidung vom 9. November 2021 verkauft wurden, konnte das Vorkaufsrecht jedenfalls nicht mehr angewendet werden.

Nicht in jedem Fall bedeutet ein Verkauf, dass Mieter unweigerlich Opfer von Aufwertung und Verdrängung werden. Doch leider zeigen zahllose Beispiele aus der Vergangenheit, dass es noch immer zu viele Akteure auf dem Immobilienmarkt gibt, denen das Schicksal der Mieter egal ist, wenn es darum geht, fette Gewinne einzufahren.

Ein beliebtes Mittel auf dem Immobilienmarkt der Hauptstadt ist nach wie vor der Verkauf von ehemaligen Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Zwar sind Mieter in Milieuschutzgebieten de facto bis zu zwölf Jahre vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt. Aber was hilft das, wenn zehn Jahre davon schon vorbei sind?

Es besteht berechtigter Grund zur Sorge

Dass Grund zur Sorge besteht, zeigt der Umstand, dass in Berlin nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 54 von insgesamt 383 sogenannten Abwendungsvereinbarungen nicht mehr anerkannt oder per Klage angefochten werden. Mit den Vereinbarungen haben Eigentümer die Ausübung des Vorkaufsrechts abgewendet, indem sie sich zu einem besonderen Mieterschutz verpflichteten, inklusive des Verzichts auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Will die Bundesregierung der Gefahr einer noch stärkeren Verdrängung in Milieuschutzgebieten begegnen, muss sie eine Nachfolgeregelung zum Vorkaufsrecht beschließen. Und zwar möglichst rasch. Durch Warten wird es nicht besser.