Gutachten: Finanzierung von Anti-AfD-Plakat war nicht verfassungswidrig
Potsdam - Ein Gutachten sorgt im politischen Potsdam für Aufregung. Es geht zum einen um die Verbreitung eines Plakates, von dem sich die AfD diffamiert fühlt und das in seinem inhaltlichen Bezug recht klar ist: Denn das Plakatmotiv spielt bewusst mit dem Aussehen und mit dem Namen von Alexander Gauland, dem bekennenden Anzugträger und Ehrenvorsitzenden der Brandenburger AfD.
Zu sehen ist ein Herr in Schwarz-weiß, dessen Kopf durch einen Strauß bunter Blumen ersetzt wurde. Dazu befinden sich zwei Sprüche auf dem Plakat: „Bunt statt Grauland“ sowie „Schöner leben ohne Nazis.“
Das Plakat fertigten die Jugendorganisationen von SPD, Linkspartei, Grünen, FDP und CDU vor der Bundestagswahl 2017. Finanziert wurde das Plakat von der Flick-Stiftung. Die Aktion erfolgte auf Anregung und mit Hilfe des Brandenburger Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Das ist ein Zusammenschluss von 76 gesellschaftlichen Kräften – aber keinen Parteien.
Das Bündnis bekommt monatlich 14.000 Euro Steuergeld vom Land und hat das Plakat auch über seine Internetseite vertrieben.
Gezielte Anti-Kampagne
Die AfD-Fraktion spricht von einem Hetzplakat. „Hier hat eine klare Verleumdung des damaligen brandenburgischen AfD-Chefs Alexander Gauland stattgefunden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Jung. „Eine mit ihm kaum verwechselbare Person wurde als Nazi tituliert. Und diese Infamie wurde mit Steuergeld finanziert.“
Die Partei spricht von einer gezielten Anti-Werbung gegen die AfD. Eine solche einseitige Aktion gegen eine Partei sei mit Steuermitteln verfassungsrechtlich gar nicht erlaubt.
Deshalb hat die Fraktion ein Gutachten beim parteiunabhängigen Parlamentarischen Beratungsdienst des Landtages in Auftrag gegeben, um die Verfassungsmäßigkeit der Förderungen solcher Bündnisse und das Plakat an sich sowie eine Broschüre des Bündnisses mit dem Titel „Die neue Partei am rechten Rand“ prüfen zu lassen.
Seit Jahren kritisiert die AfD auch in anderen Bundesländern die staatliche Förderung linker Gruppierungen an oder antirassistischer Bündnisse und fordert den Stopp solcher Finanzierungen.
Verstößt nicht gegen Verfassung
Das 95-seitige Gutachten, über das zuerst die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet hat, liegt der Berliner Zeitung vor. Es soll nächste Woche veröffentlicht werden. Darin heißt es: „Die ausgereichte Förderung verstößt weder mit Blick auf den vergangenen Bundestags- noch mit Blick auf den kommenden Landtagswahlkampf gegen Verfassungsrecht, da sie als solche parteipolitisch neutral angelegt und nicht auf Wahlkämpfe ausgerichtet ist.“
Trotzdem gibt es auch eindeutige Kritik, denn es gilt der Grundsatz, dass die Meinungsbildung grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben müsse. Das heißt: Der Staat darf keine Werbung gegen bestimmte Parteien machen oder finanzieren. Das Land könne zwar solche Bündnisse mitfinanzieren. „Allerdings wäre das mit der Förderung unterstützte Handeln dem Land selbst verwehrt gewesen“, heißt es im Gutachten. Denn da sich das Plakat und die Broschüre eindeutig gegen die AfD richten und damit eine negative Wahlempfehlung enthalten, wäre dies ein Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit der Parteien.
Berufung auf Staatsziel
Anna Spangenberg, Chefin des Aktionsbündnisses, freut sich, dass in dem Gutachten keinerlei verfassungswidriges Verhalten festgestellt wurde. Zur Motivation des Bündnisses sagt sie: „Wir wollen und werden weiterhin über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufklären.“ Das sei die Aufgabe, die sich die Mitglieder des Bündnisses gestellt haben.
Sie beziehen sich dabei auf ein Staatsziel aus der Landesverfassung. „In Artikel 7a heißt es: Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen“, sagte sie.
Änderungen angemahnt
Das Bündnis gehe auch gar nicht einseitig gegen die AfD vor und benachteilige sie oder irgend eine andere Partei. „Wir treten jeder Form von Rassismus in jeder Partei entgegen“, sagte sie. „Das Problem sei aber nun mal, dass diese Fälle derzeit am häufigsten in der AfD zu finden sind, einer Partei, die sich nicht klar von rechtsextremistischen Positionen oder entsprechenden Aussagen ihrer Mitglieder distanziert.“ Deshalb werde das Bündnis auch weiter über demokratiefeindliche Tendenzen in der AfD aufklären.
In dem Gutachten heißt es: Da die Finanzierung des Bündnisses nicht verfassungswidrig ist, könnten das Geld auch nicht zurückgefordert werden. Zusammenfassend halten die Gutachter die Regierung aber dazu an, künftig einiges bei der Finanzierung solcher Vereine zu ändern: Sie sollen für die Zukunft darauf festgelegt werden, dass sie die Fördermittel nicht für Aktionen gegen bestimmte Parteien nutzen dürfen – jedenfalls so lange diese Parteien nicht verfassungsfeindlich sind.