Berlin - Der geplante Mietendeckel könnte dem rot-rot-grünen Berliner Senat um die Ohren fliegen. Ein Gutachten des Bundestags kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass ein staatlich verhängter Mieten-Stopp verfassungswidrig wäre. Politiker der CDU fühlen sich in ihrer Kritik bestätigt.
Die acht Seiten lange Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ist knallhart. Unmissverständlich heißt es in dem Bericht, der dieser Zeitung vorliegt: „Die Möglichkeit eines generellen Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht das Bürgerliche Gesetzbuch nicht vor.“
Zivilrecht ist bereits umfassend geregelt
Die schon bestehenden Regelungen des Mietpreisrechts seien „grundsätzlich als abschließend anzusehen“. Der Bund habe das Zivilrecht schon „so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“. Einfacher ausgedrückt: Der Senatsplan, die Mieten fünf Jahre lang einzufrieren, sei – wahrscheinlich – unzulässig.
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Zugleich wird vorsichtig eingeschränkt: „Eine Zuständigkeit der Länder für ein Verbot von Mieterhöhungen könnte sich aber aus der Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen ergeben.“
Klagen gegen Mietendeckel erwartet
Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak rechnet nun mit Klagen gegen den Mietendeckel. „Dass er beklagt wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche“, sagt Luczak dieser Zeitung.
Burkard Dregger, CDU-Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus, warnt den Senat davor, mit den Deckel-Plänen weiter falsche Erwartungen zu wecken. „Die Berliner hoffen, dass ihre Miete nicht mehr steigt, doch am Ende ist das ganze Konzept wahrscheinlich unzulässig“, so Dregger. Es sei wichtig, gesetzestreue Lösungen des Mietenproblems zu finden.
SPD will bundesweit für Mietendeckel kämpfen
Dagegen bewertet SPD-Fraktionschef Raed Saleh den Deckel als „berechtigten Eingriff des Staates in den Markt“. Er will, dass die SPD bundesweit für einen Mietendeckel kämpft.