Heizkostenverordnung: Gut gemeint, aber wenig durchdacht

Die neue Heizkostenverordnung soll helfen, den Energieverbrauch zu optimieren. Doch vor einer möglichen Einsparung stehen feste Ausgaben. Jedenfalls für einige.

Mieter sollen künftig monatlich über den Energieverbrauch informiert werden, wenn ihre Wohnung über fernablesbare Messgeräte verfügt.
Mieter sollen künftig monatlich über den Energieverbrauch informiert werden, wenn ihre Wohnung über fernablesbare Messgeräte verfügt.imago

Berlin - Es ist ohne Frage richtig, alle Möglichkeiten zum Energiesparen zu nutzen, um das Klima zu schützen. Deswegen ist die Idee grundsätzlich gut, Mieter darüber zu informieren, wie viel Energie sie für Heizung und Warmwasser verbrauchen – sofern die Wohnung über eine fernablesbare Messtechnik verfügt. Leider birgt die neue Heizkostenverordnung, nach der die Mieter monatlich über den Energieverbrauch ins Bild zu setzen sind, jede Menge Streitpotenzial. Weil die Vorschriften zwar gut gemeint, aber wenig durchdacht sind.

So haben die ersten Vermieter erklärt, dass sie sich die Verbrauchsinformation bezahlen lassen wollen, wenn die Mieter sich diese nicht auf digitalem Weg holen, sondern per Brief zuschicken lassen. Das ist für Mieter schlecht, weil vor einer möglichen Einsparung durch ein geändertes Verbrauchsverhalten erst mal neue Ausgaben auf sie zukommen. Mehr noch: Wer sein Verbrauchsverhalten schon optimiert hat, wird dies künftig Monat für Monat schriftlich bestätigt bekommen – ohne die Aussicht zu haben, noch etwas verbessern zu können. Das ist absurd.

Fehler muss sofort korrigiert werden

Hinzu kommt­, dass die monatliche Information per Brief Unmengen an Papier verbraucht, was nicht im Sinne des Klimaschutzes ist. Weitere Kosten drohen, falls die Ausgaben für die fernablesbaren Geräte höher sein sollten als die Einsparungen, beispielsweise durch den Wegfall der Ausgaben für den Ablesedienst in der Wohnung.

Nur gut, dass der Bundesrat eine Überprüfung der neuen Regelung bis Ende August 2025 durchgesetzt hat. Dann wird sich zeigen, ob die Umrüstung auf die fernablesbare Messtechnik kostenneutral geblieben ist wie angenommen. Eine Fehlentscheidung muss aber schon vorher korrigiert werden: die monatliche Verbrauchsinformation per Brief. Nur wer sie freiwillig haben will, sollte sie bekommen.