Hohe Waldbrandgefahr: Mehrere Osterfeuer in Brandenburg abgesagt – Grillverbot in Wäldern
Wegen der hohen Waldbrandgefahr haben in Südbrandenburg die Behörden zahlreiche Osterfeuer abgesagt. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen in den drei Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. Dort gilt sei Donnerstag die höchste Waldbrandwarnstufe fünf. Im Spree-Neiße Kreis gilt die Stufe vier.
Beispielsweise wurden in Lübben (Dahme Spreewald) alle zehn angemeldeten Osterfeuer abgesagt. In Kommunen und Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster wurden einzelne Feuer untersagt, darunter in Bad Liebenwerda und Herzberg. Für einige größere angemeldete Osterfeuer wurden Außnahmegenehmigungen mit strengen Auflagen erteilt, wie das Ordnungsamt Elbe-Elster mitteilte. So müssten beispielsweise die Osterfeuer kleiner gehalten werden und dort sei zur Sicherung die Feuerwehr mit Fahrzeug und Pumpe vor Ort. Gefahr sehen die Ordnungsämter, wenn am Donnerstagabend starker Wind aufkommen sollte. Dann müsse man reagieren.
Kleine private Feuer und Grillen erlaubt
Im Stadtgebiet Cottbus schauen sich Feuerwehr und Ordnungsamt die Plätze für die insgesamt 13 Feuer vor Ort an und werden dann entscheiden, ob sie die Genehmigungen beibehalten, wie Stadtsprecher Jan Gloßmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Kleine private Feuer, beispielsweise in Gärten oder in Feuerschalen auf der Terrasse müssten nach Angaben der Ordnungsämter nicht genehmigt werden. Auch das Grillen sei erlaubt. Für die Einzelerlaubnis oder Untersagung von Osterfeuern sind die Behörden in den Kommunen und Gemeinden zuständig. Die Osterfeuer werden traditionell am Gründonnerstag und am Ostersamstag entzündet.
Waldbrandgefahr auch in Berlin hoch
Auch in Berlin ist die Waldbrandgefahr hoch. In Marzahn, Buch und dem Kaniswall in Müggelheim gilt Stufe vier von fünf, in den restlichen Stadtteilen Stufe drei. Zuletzt habe es am Dienstag in der Nähe des Strandbads Wannsee einen Waldbrand auf 600 Quadratmetern Fläche gegeben, teilte die Senatsverwaltung für Umwelt mit. Deshalb sei das Rauch- und Grillverbot in Wäldern und deren Umgebung unbedingt zu beachten. (dpa/BLZ)