Hundegesetz in Berlin ab 1. Januar 2019: Leinenzwang für Hunde - außer mit Hundeführerschein

Berlin - Die neue Verordnung für das vor zweieinhalb Jahren im Abgeordnetenhaus beschlossene Hundegesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Dann gilt im gesamten Berliner Stadtgebiet für alle Hunde Leinenzwang – und zwar immer und überall: auf Fußwegen, in Geschäften, in Parks, auf Sportplätzen und sogar in Treppenhäusern oder sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen. Davon ausgenommen sind nur ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.

Außerdem können Hundehalter ihre Tiere auch weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen frei laufen lassen, wenn sie eine sogenannte Sachkundebescheinigung nachweisen können oder ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben, dem Tag, an dem das Gesetz beschlossen wurde.

Eine Sachkundebescheinigung erhalten Hundehalter unter anderem vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) oder dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Bei der theoretischen Prüfung werden zum Beispiel Fragen zum Sozialverhalten von Hunden, ihrer Kommunikation und Körpersprache, Haltung und Pflege gestellt. Im praktischen Teil werden gängige Alltagssituationen überprüft. Hier muss der Hund unter anderem zeigen, dass er Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Steh“ oder „Bleib“ beherrscht.

Hoher Verwaltungsaufwand für Überprüfung von Hundehaltern

Ungleich problematischer dürfte aber der Nachweis zu führen sein, ob ein Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde. Denn dafür gibt es keine spezielle amtliche Bestätigung. Im Falle einer Kontrolle sollen die Halter den Nachweis beispielsweise durch eine entsprechende Haftpflichtpolice, den Steuerbescheid oder einen Eintrag im Heimtierausweis belegen. Diese Bescheinigungen sollen sie im Zweifel auch nachreichen können. Verstöße gegen die Leinenpflicht sollen die Ordnungsämter künftig mit einem Bußgeld von 25 Euro bestrafen.

Neuköllns Bürgermeister Martin Hikel sieht darin ein großes Problem. Man sehe es vielen Hundebesitzern eben nicht an, wie lange sie ihr Tier schon haben, sagte Hikel im rbb. „Wir haben einen hohen Verwaltungsaufwand, das zu kontrollieren. Und die Bürger fragen: Was habt ihr da eigentlich gemacht?“

Als das Gesetz 2016 im Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sagte der damalige Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU), mit dem Gesetz sei ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und Hundeliebhabern gefunden worden. Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte, das Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss zwischen CDU und SPD.