Jäger erschießt Wolf: Potsdamer Landgericht spricht den Todesschützen erneut frei
Johannes B. war der erste Jäger, der wegen eines getöteten Wolfs vor Gericht stand. Die Staatsanwaltschaft muss nun eine zweite Schlappe hinnehmen.

Der Wolf gehört in Deutschland zu den streng geschützten Tieren.imago
Der Wolf ist tot. Er war etwa acht Monate alt, ein Juvenil, ein Jungtier also. Und der, der das in Deutschland streng geschützte Tier erschossen hat, sagt an diesem Dienstagnachmittag in seinem letzten Wort vor dem Landgericht Potsdam: „Ich habe das Allerbeste gemacht für die Tiere.“ Er meint damit Jagdhunde, die er vor dem Wolf habe schützen wollen. „Hunde sind mir lieb“, erklärt der 73-Jährige.