Jugendwart wegen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Haft verurteilt

Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag den Jugendwart eines Berliner Angelvereins wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Ihm droht zudem die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag den Jugendwart eines Berliner Angelvereins wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Das Berliner Landgericht hat am Donnerstag den Jugendwart eines Berliner Angelvereins wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.Imago Images

Berlin-Der Jugendwart eines Berliner Angelvereins ist am Donnerstag vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die 13. Große Strafkammer sprach den 50-jährigen Michael W. des vielfachen zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung und anderer Delikte schuldig. Das teilte das Landgericht am Nachmittag mit. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung sei vorbehalten worden, hieß es. Über die Verhängung werde am Ende der Strafvollstreckung entschieden.

Nach Angaben des Gerichts habe der Angeklagte in den Jahren 2013, 2018 und 2019 bis zu seiner Festnahme im November vergangenen Jahres mehrere Jungen im Alter zwischen sieben und 15 Jahren zum Teil schwer sexuell missbraucht. Michael W. habe seine Opfer während seiner Tätigkeit als Jugendwart eines Angelvereins kennengelernt.

Der Vorsitzende Richter nannte das Urteil eine „außerordentlich hohe Strafe" und begründete die Entscheidung mit den Worten: Es habe sich um „außerordentlich schwere Verbrechen“ gehandelt. Das, was der Angeklagte den Kindern angetan habe, sei monströs gewesen. Er habe das Vertrauen der Jungen missbraucht und hemmungslos ausgenutzt. Michael W. wurde wegen 35 Taten verurteilt, in der Anklage waren ihm zunächst 350 Fälle zur Last gelegt worden. Aus prozessualen Gründen und im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger habe sich das Gericht auf die abgeurteilten Taten beschränkt, hieß es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.