Kann ein Teil eines Einweghandschuhs beweisen, dass Mahdi H. ein Mörder ist?

Im Prozess um den sogenannten Ehrenmord an einer 34-jährigen Afghanin in Berlin sagt die DNA-Sachverständige aus. Das Ergebnis ist überraschend unklar.

Anwalt Philipp Röder vertritt in dem Mordprozess Mahdi H., den jüngeren der beiden angeklagten Brüder.
Anwalt Philipp Röder vertritt in dem Mordprozess Mahdi H., den jüngeren der beiden angeklagten Brüder.Olaf Wagner

Die Kuppe eines Einweghandschuhs klebte zwischen zwei Reihen von Klebeband, das ursprünglich um das rechte Handgelenk der Leiche von Maryam H. gewickelt war. Die DNA daran war so gering, dass die Spezialisten des Landeskriminalamtes die Handschuhkuppe vollständig herauspräparieren und analysieren mussten. Bei der Analyse der daran befindlichen sehr geringen Spurenmenge sei ein Mischprofil herausgekommen, sagt am Freitag die DNA-Sachverständige. Der eine Teil der Spur konnte der Geschädigten Maryam H. zugeordnet werden. Der andere Teil gehört wahrscheinlich zu der anonymisierten Vergleichsperson 20 MA 637-3.

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