Kind von Berliner AfD-Politiker darf nicht auf Waldorfschule - Kommentar: Kinder haften nicht für ihre Eltern
Waldorfschulen sind Privatschulen, und die Träger solcher Schulen haben nun mal das Recht, ganz allein und auch subjektiv festzulegen, welchen Kindern sie ihre Art der Bildung zukommen lassen wollen. Die Eltern bewerben sich extra dafür und wollen dafür auch zahlen.
Und weil Privatschulen sich ihre Schüler aussuchen dürfen, hat nun eine Berliner Waldorfschule entschieden, dass dort das Kind eines AfD-Abgeordneten nicht aufgenommen wird. Der Grund: Da es in solchen Schulen üblich ist, dass sich die Eltern besonders engagieren, wollten Eltern und Lehrer dem AfD-Mann dort keine Plattform für mögliche Propaganda geben. Der Mann wird also als potenzielle Gefahr für den Schulfrieden angesehen.
So zu entscheiden, ist das gute Recht der Schule. Trotzdem ist es falsch. Aus mehreren Gründen: Zum einen war das Kind davor in einem Waldorfkindergarten – dort hat sich offenbar niemand an den politischen Anschauungen des Vaters gestört. Zum anderen wird ein Kind in Sippenhaft genommen für die Ansichten eines Mannes, für die ein sechsjähriges Kind beim besten Willen nichts kann.
Ein weiterer Grund ist doch gerade das Engagement der Eltern und Lehrer: Wenn es ihnen so wichtig ist, dass die Kinder Wissen und Werte vermittelt bekommen, müssten sie es doch geradezu als Herausforderung ansehen, ein Kind zu unterstützen, bei dem sie das politische Denken des Vaters als gefährlich ansehen.
Und wer muss das Problem nun lösen, wenn sich nicht eine andere Privatschule für das Kind findet? Natürlich eine staatliche Schule. Denn die hat nun mal die Pflicht, jedes Kind möglichst vorurteilsfrei zu fördern.