Klage abgewiesen: Kein schulfrei für Humanisten

Berlin - Eine Mutter ist mit dem Versuch gescheitert, den „Welthumanistentag“ als unterrichtsfreien Tag festschreiben zu lassen. Das Verwaltungsgericht habe die Klage am Mittwoch abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Mutter hatte geklagt, weil ihr Sohn am „Welthumanistentag“ 2011 nicht zum Unterricht erschienen war und einen unentschuldigten Fehltag ins Zeugnis eingetragen bekam. Die Mutter wollte den „Welthumanistentag“ in der Verwaltungsordnung „AV Schulpflicht“ festschreiben lassen. Darin werde festgehalten, unter welchen Umständen ein Schüler ohne vorherigen Antrag fehlen dürfe, sagte der Sprecher.

Das Gericht habe aber bekräftigt, dass man als Bürger keinen Anspruch darauf habe, eine Verwaltungsvorschrift zu ändern. Das Gericht wies auch die Klage ab, das Zeugnis des Sohnes nachträglich zu ändern. „Das Zeugnis war nicht falsch, weil der Schüler tatsächlich an diesem Tag gefehlt hat“, so der Sprecher. „Die Mutter hätte vorher beantragen müssen, dass ihr Sohn einen Fehltag nehmen darf.“

Der „Welthumanistentag“ am 21. Juni soll den Humanismus als eigenständige Weltanschauung verbreiten, heißt es auf der Homepage der „Internationalen Humanistischen und Ethischen Union“. (dpa)

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