Klagen gegen Flughafen: Tegel-Fluglärm wird vor Gericht verhandelt

Zuletzt hat der neue Schönefelder Flughafen BER die Juristen beschäftigt, in der kommenden Woche ist mal wieder der Flughafen Tegel an der Reihe. Der Sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt über vier Klagen von Tegel-Anwohnern, die den Fluglärm für unzumutbar halten. Sie fordern einen geeigneten Lärmschutz oder eine angemessene Entschädigung in Geld. Die Klagen richten sich gegen das Land Berlin. Für die Verhandlungen, die öffentlich sind, wurden der Mittwoch und der Donnerstag angesetzt. Start ist jeweils um 9.30 Uhr im Plenarsaal an der Hardenbergstraße 31 neben dem Bahnhof Zoo.

Die Verfahren, um die es nach Pfingsten geht, sind aber nicht die einzigen in Sachen Tegel. Bis Ende März waren rund ein Dutzend Anwohnerklagen im Oberverwaltungsgericht eingegangen. Die Richter wählten vier daraus aus.

Noch immer kein Nachtflugverbot

Anwohner berichten, dass der Flugverkehr in Tegel zunimmt – und damit auch die Belastung von mehreren hunderttausend Menschen in Pankow, Reinickendorf und Spandau mit Fluglärm. Weil der neue Schönefelder Flughafen BER noch nicht eröffnet werden kann, konzentriert sich der Verkehr auf den innerstädtischen Flughafen Tegel.

Offiziellen Zahlen zufolge gab es im vergangenen Jahr fast 175 000 Starts und Landungen – im Jahr davor waren es rund 171 000. Die Zahl der Passagiere nahm von 18,2 Millionen auf fast 19,6 Millionen zu. Anlieger beschweren sich auch darüber, dass es zwar Flugbeschränkungen zwischen 23 und 6 Uhr gibt, aber kein striktes Nachtflugverbot. Landungen gelten in Tegel bis Mitternacht als pauschal von der Luftfahrtbehörde des Senats genehmigt, für Starts nach 23 Uhr werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für Regierungs-, Militär-, Polizei-, Ambulanz- und Postflüge gibt es kein Flugverbot.

Allein im vergangenen Jahr gab es zwischen 22 und 5.59 Uhr 7 745 Starts und Landungen – weniger als 2012, aber mehr als in den Jahren davor. 1 440 dieser Flüge fanden nach 23 Uhr statt, vor allem Postflüge, die es seit 2012 wieder gibt.

Spandauerin erlitt Niederlage

Ein erstes Verfahren, das vom OVG am 5. Dezember 2013 rechtskräftig entschieden worden ist, endete allerdings mit einer Niederlage. Eine Frau aus Spandau, die viereinhalb Kilometer westlich vom Flughafen in der Fehrbelliner Straße wohnt, hatte eine einstweilige Anordnung gegen das Land Berlin beantragt. Zwischen 23 und 6 Uhr sollten in Tegel keine Flugzeuge mehr starten oder landen, forderte sie. Der zunehmende Nachtflugverkehr gefährde ihre Gesundheit, hieß es.

Doch der 11. Senat des Gerichts wies ihren Antrag zurück. Die Frau hätte sich zunächst beim Senat darum bemühen müssen, dass die Nachtflüge beschränkt werden. Von 2010 bis 2012 habe es „keine relevante Zunahme der Flugbewegungen“ gegeben. Die Frau habe auch nicht überzeugend dargelegt, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf den Fluglärm zurückgingen, heißt es in dem Beschluss (OVG 11 S 14.13), mit dem das Gericht den Argumenten des Landes Berlin folgte.

„Die bloße Aufzählung von stressbedingten Symptomen genügt nicht den Mindestanforderungen“, so die Richter. Die Klägerin hatte unter anderem Schlafstörungen, Magenprobleme und Herz-Rhythmusstörungen beklagt. Das Gericht vermisste aber Nachweise, dass diese Probleme Folgen des Nachtflugverkehrs seien. Die Frau musste die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Flughafengesellschaft, die beigeladen war, tragen.