Kommentar: Polygamie gehört nicht zu Deutschland
Ein Mann, zwei Frauen, neun Kinder – in dieser Konstellation reist eine Familie nach Deutschland ein. Afghanische Kriegsflüchtlinge. Wo sie, von Paten freundlich betreut, aufgenommen werden, wissen alle: Man hat es mit Polygamie zu tun, in Deutschland im Prinzip verbotener Mehr-Ehe. Alle gehen pragmatisch mit der Situation um. Eine der beiden Frauen wechselt in die Rolle der Schwester des Mannes, die Kinder werden zu dessen Nichten und Neffen. Die Familie lebt beieinander. Was sonst? Man kann sie ja nicht aus Prinzipienreiterei zerreißen, eine Frau, Analphabetin wie die andere, nicht ins Nichts schicken.
Ja, die Frauen und Kinder sollen gleich aufgenommen werden, gleiche finanzielle Absicherung, gleiche Integrationskurse, gleiche Schulchancen erhalten. Aber die Zweitehe rechtlich anerkennen, wie es in Deutschland bisher in Ausnahmefällen möglich ist?
Problem war bisher irrelevant
Nein, da hat Justizminister Heiko Maas recht, solche Verhältnisse sollten sich nicht in der Gesellschaft festsetzen. Maas hat auch recht, wenn er die Frage jetzt anspricht. Sie schlummerte jahrzehntelang in der Grauzone, weil es einfach viel zu wenige Fälle gab. Das Problem war irrelevant. Das hat sich mit der großen Zahl aus muslimischen Ländern nach Deutschland Geflüchteter geändert.
Es ist Regelungsbedarf entstanden, und Maas stellt klar: „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen.“ Hier gilt Paragraph 172 des Strafgesetzbuches, der bereits für Bigamie, also das Eingehen einer Zwei-Ehe, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Allerdings gilt auch: Das Schließen einer Zweitehe ist rechtswidrig, nicht aber das Führen einer solchen. Das wird zum Beispiel immer dann wichtig, wenn Familiennachzug beantragt wird für eine im Ausland nach dortigem Recht legal geheiratete Partnerin. Oder wenn die Gattin minderjährig ist.
Das Recht sei für alle gleich, sagt Maas, ob hier aufgewachsen oder neu. So soll es sein. Man darf gespannt sein, wie der neuerdings recht vorschlagsfreudige Minister seinen Plan in Maßnahmen fasst. Die Gesellschaft wird eine Neuregelung aus Fairnessgründen positiv sehen, andererseits menschliches Unheil für betroffene Familien unbillig finden. Grund, sich moralisch aufzuplustern, hat sie nicht: Hinsichtlich vielfacher Partnerschaften hat sich ja längst eine weit gefasste, lebensnahe Leitkultur entwickelt.
Unterschiedliche Lebensmodelle
Millionenfach treffen erwachsene Menschen erwachsene Entscheidungen darüber, wie sie ihr privates Zusammenleben organisieren, inklusive der Konflikte. Sie leben nach Scheidungen in neuer Ehe in mehr oder weniger gutem Verhältnis mit der/dem Ex. Nicht wenige leisten sich Parallelfamilien, heimlich oder auch ganz offen.
Wie stark die gesellschaftliche Liberalität hinsichtlich der Vielfalt ist, zeigt die freundliche Duldung der Verhältnisse, in denen der erste Repräsentant des Staates, Bundespräsident Joachim Gauck mit Ehefrau und Partnerin lebt. Alles im Einvernehmen. Alles gut.
Allerdings: Wirklich gut ist es erst, wenn alle Beteiligten über die Voraussetzungen verfügen, nach freiem Willen zu handeln, wenn jederzeit eine andere Wahl getroffen werden könnte, weil die persönlichen, rechtlichen und materiellen Umstände das zulassen. Das ist der Unterschied zur polygamen Ehe nach klassischen islamischen Regeln. Die beteiligten Frauen leben in mehrheitlich in nahezu vollständiger Abhängigkeit. Die eklatante Schwäche ihres eigenen Status erlaubt ihnen keine freie Entscheidung.
Offen zutage liegt dieses Problem im Fall der hierzulande geschlossenen, „Imam-Ehen“. Eine 2006 vom Bundestag zum Entsetzen vor allem türkischer Frauenrechtlerinnen beschlossene Regelung erlaubt Imamen die Trauung. Das damals CDU-geführte Innenministerium beschwichtigte, solch religiöse Ehe sei staatlich nicht anerkannt, es leiteten sich weder Rechtsansprüche für Unterhalt oder Rente noch Steuervorteile davon ab.
Gerade darin aber liegt das Problem: Die Zweit-Frauen und ihre Kinder sind auf Gedeih und Verderb an den Mann gebunden, seiner Willkür rechtlos ausgeliefert. Nicht wenige solcher Bünde gleichen Zwangsehen. 2012 schätzte ein Neuköllner Familienhelfer, dass 30 Prozent aller arabischstämmigen Männer in Berlin mit zwei Frauen verheiratet sind. Den Unterhalt für ihren Mini-Harem finanzieren sie, anders als die Scharia verlangt, nicht aus eigenem Einkommen, sondern mit Hartz IV. Sage keiner, die Polygamie sei kein Problem in Deutschland.