Kommentar zu Diesel-Fahrverboten: Ein netter Versuch
Alle waren glücklich nach der mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht. Der Kläger, die Deutsche Umwelthilfe, freute sich darüber, dass nun auch in Berlin Dieselfahrverbote angeordnet werden müssen. Und die Beklagte, das Land Berlin, stellte lobend fest, dass nur für elf Straßenabschnitte Fahrverbote gefordert werden – nicht für die gesamte Umweltzone.
Ein überfälliges Urteil
So schlimm wie befürchtet werde es für die Kraftfahrer also nicht kommen, zumal bereits Ausnahmeregelungen für Handwerker, Taxibetriebe und andere vorbereitet werden. Zufriedenheit auf allen Seiten – das macht misstrauisch.
So viel steht fest: Es ist ein überfälliges Urteil. Schon seit acht Jahren und neun Monaten gilt der Grenzwert für Stickstoffdioxid, der in ganz Deutschland die Umweltverwaltungen zum Handeln zwingt. Jetzt hat ein Gericht dafür gesorgt, dass endlich etwas mehr geschieht als bislang. Fast hatte man im Gerichtssaal den Eindruck, dass die Senatsleute froh darüber waren, dass Richter nachgeholfen haben.
Grundproblem bleibt bestehen
Doch klar ist auch, dass der Flickenteppich einzelner kurzer Fahrverbotsabschnitte nicht viel mehr sein wird als ein netter Versuch. Selbst wenn die Polizei Kontrollen wollte: Solange es keine blaue Plakette gibt, wird das schwierig. Die Chance, dass Dieselfahrzeuge ungeschoren durch die zum Teil nur 100 Meter langen Abschnitte kommen, dürfte groß sein. Kurz aufs Gaspedal tippen – geschafft!
Das Grundproblem, der zunehmende Kraftfahrzeugverkehr, wird vom Senat weiterhin nicht ausreichend adressiert. Inzwischen ist die Zahl der in Berlin zugelassenen Pkw über 1,2 Millionen gestiegen, und sie steigt weiter. Mit punktuellen Maßnahmen wird die Luft nicht besser.