Kommentar zur Enteignung in Berlin: Enteignung von Wohnungsbauunternehmen nicht durchsetzbar

Eines vorweg: Eine Enteignung großer privater Wohnungsbauunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes wird es nicht geben. Das liegt nicht etwa daran, dass es rechtlich vielleicht nicht möglich wäre. Namhafte Verfassungsrechtler sehen diesen Spielraum sehr wohl. Kaum vorstellbar, dass das jetzt von der Berliner Wohnungswirtschaft angekündigte Gefälligkeitsgutachten eine wirklich haltbare andere Position finden wird.

Aber es gibt einen entscheidenden Grund, warum Artikel 15 noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und damit auch des durchaus wechselhaften Erfolgs der sozialen Marktwirtschaft angewendet wurde: Er ist verseucht. Niemand, der eine Wahl gewinnen und Teil einer Regierung sein will – und das wollen unter Rot-Rot-Grün zumindest die SPD und die Grünen – könnte das politisch überleben.

Müller darf sich nicht auf den Enteignungszug setzen

Tatsächlich gehört nämlich nicht die maximale Konfrontation, sondern die flexible Partnerschaft zu den Erfolgsrezepten der vergangenen sieben Jahrzehnte. Am Ende hilft eine Kombination aus Härte und unternehmerischer Freiheit. So wie es ohne Zukäufe, Regulierung und starke Eingriffe in den Markt wie etwa die Etablierung von explizit wirtschaftsunfreundlichen Milieuschutzgebieten nicht gelingen wird, Berlin als Stadt für alle zu bewahren, wird es ohne private Unternehmen nicht gelingen, das zu tun, was eben gleichzeitig notwendig ist: bauen, bauen, bauen.

Ob tatsächlich der Rückkauf im großen Stil einst öffentlicher Wohnungen, wie es der Regierende Bürgermeister propagiert, der richtige Weg ist, wird sich zeigen. Hauptsache aber ist, er setzt sich nicht auf den populistischen Enteignungszug.