Kommentar zur Pkw-Maut: Warum Andreas Scheuer ein Minister a.D. werden sollte
Es passieren merkwürdige Dinge im Bundesverkehrsministerium. Juristen nennen das „vorbehaltswidrige Ermessensausübung“ von Minister Andreas Scheuer. Denn er vergibt Verträge, obwohl Rechtsunsicherheit besteht und setzt sich dabei über das Grundgesetz hinweg. Schon sein Vorgänger Alexander Dobrindt pflegte einen Stil nach Gutsherrenart. Spezialität: Privatisieren, obwohl es viel teurer wird und: maximale Intransparenz und Geheimniskrämerei.
Dobrindt trieb mit seinen Partnern von CDU und SPD die weitreichendste Grundgesetzänderung voran, die dazu führen dürfte, dass immer mehr deutsche Autobahnen von Konsortien statt vom Staat betrieben werden. Teuer und ineffizient, wie es zunehmend hilflos vom Bundesrechnungshof bemängelt wird. Dobrindt tat dies, obwohl er jahrelang wusste, dass sein größtes Projekt – die Privatisierung der A1 mit dem Konsortium A1 Mobil – in einer krassen Schieflage war. Sie führte 2018 zu Schadensersatzforderungen von über 700 Millionen Euro. Doch Dobrindt fiel weich.
Ein Vorbild für Andreas Scheuer. Dessen Vergabe der Pkw-Maut verstieß gegen EU-Recht und nicht nur das: Scheuer wusste, dass es unwirtschaftlicher war und hätte ein privates Konsortium überhaupt nicht beauftragen dürfen. Hier handelt ein Minister bewusst und nicht wegen Unwissen oder schlechter Beratung. Hier bewertet sich einer höher als die Verfassung und begeht Fehler, die einen dreistelligen Millionenbetrag an Steuergeldern kosten können. Würde er mit solchen Leistungen in der Privatwirtschaft antreten: Er wäre Geschichte. Für das Rechtsempfinden wäre es gut, wenn Scheuer nur noch Minister a.D. wäre.