Kopftuchverbot: Muslimische Lehrerin aus Berlin erhält Entschädigung

Berlin - 8600 Euro Entschädigung bekommt eine Berliner Lehrerin, die wegen ihres Kopftuches abgelehnt wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden. Damit war die Berufung der Bewerberin erfolgreich. Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude. Von ihr sei keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig gewesen. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform, so das Gericht.

Die Lehrerin, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, hatte in der zweiten Instanz auf Entschädigung geklagt. Sie machte geltend, sie sei wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden.

Vergleich abgelehnt

In erster Instanz war die junge Frau im April 2016 mit ihrer Entschädigungsklage gescheitert. Die Klägerin erschien am Donnerstag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht. Einen Vergleich mit dem Land Berlin lehnte ihre Anwältin Maryam Haschemi Yekani in der Verhandlung ab. Die Bildungsverwaltung war bereit, eine Summe in nicht genannter Höhe zu zahlen.

Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt. (BLZ/dpa)