Kostenexplosion: Teurer Lärmschutz in Schönefeld
Potsdam/Berlin - Davon sind 140 Millionen Euro für Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster und Raumbelüfter vorgesehen. . Mit einem ungewöhnlichen „Klarstellungsantrag“, den die Flughafengesellschaft FBB in diesen Tagen an das Infrastrukturministerium in Potsdam stellen will, soll der Kostensprung noch verhindert werden. Nichtjuristen erscheint das Unterfangen als aussichtslos.
Denn zu klar ist die Bemessungsgrenze für den Lärmschutz am Tage in Wohnräumen, um die es geht, sowohl im Planfeststellungsbeschluss als auch vom Bundesverwaltungsgericht festgeschrieben worden. Es gebe „keinen Raum für die Deutung“, dass im Innern „der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte“, urteilte das Gericht vor sechs Jahren. Die andere Sicht der FBB können Betroffene nur als Affront werten.
Dass die Flughafengesellschaft sämtliche Lärmschutz-Berechnungen bereits seit Jahren auf einer anderen Grundlage durchführte, fiel dem Ministerium im Sommer 2011 auf. „Der Planfeststellungsbeschluss ist offenkundig uneindeutig“, sagt FBB-Sprecher Ralf Kunkel. Die FBB geht davon aus, dass die 55 Dezibel-Grenze sechs Mal täglich überschritten werden darf. Flughafenchef Rainer Schwarz hält die 5.000 bis 6.000 am stärksten Betroffenen anders gar nicht für „schützbar“ – wohl weil der Aufwand zu hoch wäre.
Denn bis 30 Prozent des Immobilienwertes muss die FBB gegebenenfalls für den Lärmschutz aufwenden. Bei einem 200.000 Euro teuren Haus wären das 60.000 Euro, ein Vielfaches der bisherigen Durchschnittssummen von 10.000 oder 12.000 Euro.
Der Berliner Rechtsanwalt Frank Boermann hat das Ministerium aufgefordert, die Flughafengesellschaft zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zu drängen. Das Ministerium ist in einer Zwickmühle: Weist es den Klarstellungsantrag zurück, kann es auch für Brandenburg teuer werden, weil es als Mitgesellschafter vielleicht mitzahlen müsste. Aber weniger Lärmschutz als fixiert ließe sich öffentlich kaum vermitteln.