Landgericht: Mietpreisbremse in Berlin gilt
Die Richter halten die Veröffentlichung der Verordnung im Jahr 2015 für ausreichend. Die Argumentation des Amtsgerichts Neukölln findet keine Unterstützung.

Die Mietpreisbremse in Berlin gilt. Das hat die 64. Zivilkammer des Landgerichts in zwei Fällen entschieden.Jens Kalaene/dpa
Die Aufregung war groß, als das Amtsgericht Neukölln im November vergangenen Jahres die Mietpreisbremse in Berlin für nichtig erklärte – sahen doch einige nach dem Mietendeckel-Aus und dem Vorkaufsrechts-Ende bereits die nächste mietrechtliche Niederlage kommen. Jetzt steht fest: Die nächsthöhere Instanz, das Landgericht, folgt der Argumentation des Neuköllner Amtsgericht nicht.