Lawinengefahr in Berlin

Eigentümer müssen den Gehweg vor ihrem Haus von Eis und Schnee befreien. Für die Gefahrenabwehr von oben reicht ein Schild. 

Die Gefahr kommt von oben.
Die Gefahr kommt von oben.dpa/Annette Riedl

Weil der Winter vor ein paar Tagen schon mal in milder Form angedeutet hat, zu was er imstande ist, sei an dieser Stelle auf eine Warnung hingewiesen, die sich fürs Überleben in den nächsten Monaten noch als hilfreich erweisen könnte. Sie steht auf einem Schild, das ein paar Straßen weiter an eine Hauswand geschraubt wurde: „Vorsicht vor Dachlawinen und Eiszapfen.“ Klar, Berlin ist kein zyklisch von schweren Schneefällen heimgesuchter Ort in Südbayern - aber besteht die Gefahr nicht gerade darin, sie zu unterschätzen?

Als Kinder haben wir Eiszapfen mit Schneebällen von den Dachrinnen abgeworfen, was rückblickend nicht weniger gewesen ist als ein Dienst am Gemeinwohl. Wo wir die Sache in die behandschuhten Hände nahmen, konnten die Menschen hernach im sicheren Gefühl passieren, sich nicht mit einem plötzlich herabfallenden Eiszapfen im Kopf herumschlagen zu müssen.

Der öffentliche Straßenraum ist ja etwas anderes als ein Park. Man kann sich überlegen und im Zweifel dagegen entscheiden, einen Park zu betreten, an dessen Eingängen Schilder auf den fehlenden Winterdienst hinweisen. Wer dort bei Glätte ausrutscht, trägt für dieses Risiko selbst die Verantwortung. Auf Gehwegen sieht das anders aus, da müssen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer um die Beseitigung von Schnee und Glätte kümmern oder dies in Auftrag geben. Da würde ein Schild, das auf die mögliche Ausrutschgefahr aufmerksam macht, im Ernstfall nicht von der Haftung entbinden. Wäre ja noch schöner.

Warum das bei Dachlawinen und Eiszapfen rechtlich offenbar anders geregelt ist, gehört zu den Mysterien des Lebens: Der Anlass ist der gleiche, aber trotzdem genügt ein Hinweisschild hier, wo dort aktives Eingreifen zur Pflicht gehört. Irgendwer hat wohl beschlossen, dass es weniger zumutbar sei, ein zwanzig Meter hoch gelegenes Altbaudach kontrolliert von Schnee zu befreien, als Splitt auf den Gehweg zu streuen. Durch das Schild erfüllt der Eigentümer jedenfalls die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, denn Dachlawinen gelten gemeinhin als höhere Gewalt.

Weil wir etwas aus der Übung sind mit dem Abwerfen von Eiszapfen und auch nicht überall gleichzeitig sein können, denken Sie beim nächsten Schneefall also unbedingt daran: Die Gefahr lauert oben!